THG-Quote: Zum guten Gewissen gibt’s bares Geld

THG-Quote: Zum guten Gewissen gibt’s bares Geld
E-Autofahrer können ihre Verschmutzungsrechte verkaufen © Juice Technology

Wer E-Auto fährt, schont das Klima – und neuerdings sogar seinen Geldbeutel. Dafür sorgt seit Jahresbeginn die THG-Quote.

Neben Kaufprämie und Erleichterungen bei der Dienstwagenbesteuerung bietet das E-Auto noch einen weiteren finanziellen Vorteil: Seit Anfang des Jahres können Halter die eingesparten Treibhausgas-Emissionen ihres Fahrzeugs verkaufen und mehrere hundert Euro einnehmen. Nötig sind dafür nur Internetanschluss sowie eine Handykamera – und ein passender Vermittler.

Grundlage für den Zuverdienst ist die Treibhausgasminderungsquote – kurz THG-Quote. Sie gibt es für die Industrie bereits länger und schreibt Mineralölunternehmen vor, wie viele Tonnen Treibhausgas sie emittieren dürfen. Wird der Wert überschritten, drohen Strafen, wer ihn unterschreitet, kann die überflüssigen Verschmutzungsrechte an Wettbewerber verkaufen. Ursprünglich sollte die Industrie die Verschmutzungsrechte vor allem untereinander handeln, seit Anfang des Jahres zählen nun aber auch Privatpersonen zum Kreis der Verkäufer. Sie erhalten im Prinzip die Strafzahlungen der Industrie, die ansonsten in den Bundeshaushalt fließen würden. Die Empfänger des Geldes unterstützen so gesehen die Mineralölunternehmen nicht – diese müssten den Betrag so oder so zahlen. Sie bekommen aber Geld, das ansonsten der Gemeinschaft zur Verfügung stünde.

Zum Mitmachen berechtigt sind ausschließlich Halter von reinen E-Autos. Hybride und Plug-in-Hybride bleiben genau wie Wasserstoff- und Erdgas-Pkw außen vor. Ob das Fahrzeug gekauft oder geleast ist, spielt jedoch keine Rolle. Außerdem sind auch alle privaten und gewerblichen Betreiber von Ladepunkten Eigentümer einer THG-Quote und können diese weiterverkaufen. Käufer sind in allen Fällen die Mineralölunternehmen. Allerdings nicht direkt, sondern aus praktischen Gründen über einen Vermittler.

Vermittler bündeln Angebote und kassieren Provision

Diese kaufen den einzelnen E-Autofahrer die THG-Quoten ab, bündeln sie und verkaufen sie dann an die Mineralölunternehmen. Dafür kassieren sie von den Fahrzeughaltern eine Provision, die mit der Auszahlung verrechnet wird – in der Regel handelt es sich um einen niedrigen zweistelligen Anteil an den Erlösen. Wer eine entsprechende Plattform sucht, findet im Internet diverse Angebote für Privatpersonen und Flottenbetreiber.

Die Höhe der Prämie ist unabhängig vom Fahrzeug und vom getankten Strom, die genauen Konditionen unterscheiden sich jedoch in Details. Wer einen Festpreis ausmacht, erhält aktuell rund 250 Euro, wer pokert und den künftigen Marktpreis wählt, erhalt im günstigsten Fall 400 Euro oder mehr. Alternativ dazu gibt es auch Sachprämien wie Wallboxen oder eine bestimmte Menge an Gratis-Ladestrom. Außerdem bieten einige Vermittler auch an, das Geld direkt zu spenden – eine interessante Option für Teilnehmer, die das Einstreichen der eigentlich in den Staatshaushalt fließenden Zahlungen als moralisches Problem sehen.

Das Geld landet dann in der Regel nach rund einem Monat automatisch auf dem Konto. Allerdings ist die Einnahme nur bis zu einer Grenze von 256 Euro steuerfrei. Einige Vermittler bieten daher eine steueroptimierte Auszahlung an, die sich auf 255 Euro begrenzt. (SP-X)

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