Wer mit Betäubungsmitteln am Lenkrad erwischt wird, kann kaum gute Gründe liefern. Falls überhaupt, verlangen Gerichte schlüssige Angaben.
Eine unspezifisch gehaltene Einlassung eines unter Drogeneinfluss erwischten Autofahrers, ihm seien Drogen ohne sein Wissen verabreicht worden, reicht nicht aus, um den Führerscheinentzug zu verhindern. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt hervor (3 M 88/22 vom 26.10.2022).
Der Autofahrer hatte angegeben, nicht freiwillig oder vorsätzlich Drogen eingenommen zu haben. Ihm seien die Substanzen von Arbeitskollegen beim gemeinsamen Essen in die Speisen oder ins Getränk gemischt worden. Mit seiner Argumentation konnte er aber das Gericht nicht überzeugen. Die unbewusste Einnahme von Betäubungsmitteln stelle nach allgemeiner Lebenserfahrung eine seltene Ausnahme dar, zitiert das Portal „RA Online“ aus dem Urteil. Daher müsse wer sich darauf beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen. Dies sahen die Richter in diesem Fall nicht als gegeben an. Weder stuften sie den geschilderten Geschehensablauf als ernsthaft möglich ein noch könnte er nachgeprüft werden. (SP-X)