Nach Hamburg, Stuttgart wird es auch in Frankfurt Dieselfahrverbote geben. Ein entsprechendes Urteil erging am Mittwoch am Wiesbadener Verwaltungsgericht.
Die Stadt Frankfurt am Main muss ein Dieselfahrverbot für sauberere Luft einführen. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Mittwoch nach einer mündlichen Verhandlung entschieden. Demnach droht den Autofahrern in der hessischen Metropole im kommenden Jahr ein großflächiges Dieselfahrverbot.
Der Vorsitzende Richter am Wiesbadener Verwaltungsgericht machte zwar keine konkreten Vorgaben. Er sagte aber in der Urteilsbegründung, denkbar sei, dass die Einschränkungen sich an der derzeitigen Umweltzone orientieren. Die Frankfurter Umweltzone umfasst die Fläche innerhalb des Autobahnrings rund um die Stadt. Im Westen wird sie begrenzt durch die A5, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A661.
Dieselfahrverbot ab Februar 2019 möglich
Nach den Worten des Richters soll das Dieselfahrverbot von 1. Februar 2019 an für Euro-4-Diesel und auch für Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2 gelten. Von 1. September an wäre die Zone auch für Euro-5-Diesel tabu. Damit folgen die hessischen Verwaltungsrichter Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, nach denen flächendeckende Fahrverbote für Dieselautos der Klasse Euro-5 erst von September 2019 an zulässig seien. Das hessische Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten geklagt. Frankfurt ist die erste Stadt in Hessen mit einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge. Der neue Luftreinhalteplan soll zum 1. Februar 2019 in Kraft treten.
Klage der DUH gegen das Land
Die Klage der DUH richtete sich gegen das Land, das für die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne in den hessischen Städten verantwortlich ist. Die Pläne müssen dafür sorgen, dass die Stickoxidgrenzwerte auf Dauer und sicher eingehalten werden. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts für ein Dieselfahrverbot in Frankfurt muss das Land nun dafür sorgen, dass dieses auch umgesetzt wird. Dazu muss der Luftreinhalteplan für die Stadt entsprechend ergänzt werden.
Die Umwelthilfe hat insgesamt wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten in vier hessischen Städten geklagt. Neben Hessens größter Stadt Frankfurt sind das Darmstadt, Wiesbaden und Offenbach. Die Umwelthilfe hatte die Klage damit begründet, dass die Grenzwerte nur durch eine rasche Umsetzung kurzfristig wirksamer Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Dieselfahrzeuge eingehalten werden könnten.
Die Luftverschmutzung durch Stickoxide kann dazu führen, dass etwa Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausgelöst oder verschlimmert werden. Bundesweit gibt es bereits in Hamburg ein Dieselfahrverbot für ältere Dieselfahrverbote in zwei besonders betroffenen Straßen der Hansestadt. In Stuttgart sollen ab Jahresbeginn 2019 Fahrverbote ebenfalls für ältere Dieselfahrzeuge gelten. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass Dieselfahrverbote in Städten grundsätzlich zulässig sind. (dpa)