Gericht rügt Behörde bei Maßnahmen zur Luftreinhaltung

Gericht rügt Behörde bei Maßnahmen zur Luftreinhaltung
Der Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Michael Huschens (M), verhandelt die Klage der Umwelthilfe. © dpa

Im Verfahren um Dieselfahrverbote in Köln und Bonn hat das Gericht die zuständige Behörde kritisiert. Bisher sei zu wenig für die Luftreinhaltung getan worden, so der Vorsitzende Richter.

Schon seit 2010 gälten die EU-Grenzwerte zu Schadstoffen in der Luft, und dennoch sei die Luftverschmutzung noch hoch. «Das Kind liegt seit neun Jahren im Brunnen», meinte der Vorsitzende Richter Michael Huschens.

Und je länger es im Brunnen liege, desto härtere Maßnahmen müssten ergriffen werden. Dabei verwies Huschens auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar, das Diesel-Fahrverbote für grundsätzlich zulässig erklärt hatte.

Klage der Umwelthilfe

Die Deutsche Umwelthilfe klagt auf eine Änderung der Luftreinhaltepläne in Köln und Bonn. In der Domstadt wird der EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2) deutlich überschritten – statt der erlaubten 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittelwert waren es 2017 bis zu 62 Mikrogramm, in Bonn lag der Wert bei bis zu 47 Mikrogramm. Aus Sicht der Umwelthilfe sind Fahrverbote das einzig wirkungsvolle Mittel, um die Luftverschmutzung in den Griff zu bekommen.

Vertreter des zuständigen Regierungsbezirks betonten vor Gericht, dass alternative Maßnahmen wie bessere Ampelschaltungen und modernere Fahrzeuge den Schadstoffgehalt absenken würden. Huschens sagte hingegen, es gehe um die Gegenwart und nicht um «Zukunftsmusik». Ein Urteil noch am Donnerstag ist wahrscheinlich. (dpa)

Keine Beiträge vorhanden

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein
Bitte geben Sie Ihren Namen ein