Günstigere Reparaturen durch gelockerten Designschutz

Günstigere Reparaturen durch gelockerten Designschutz
Die Designrechte für sichtbare Ersatzteile sind gelockert worden. © Volvo

Der Bundestag hat sichtbare Ersatzteile vom Designschutz ausgenommen. Für die Besitzer eines Fahrzeuges könnte das zu günstigeren Reparaturkosten führen.

Bei einer Reparatur müssen etwa Kotflügel, Scheinwerfer, Scheiben und Außenspiegel künftig nicht mehr vom Fahrzeughersteller selbst bezogen werden, wo sie in der Regel teurer sind als von freien Produzenten. Allerdings gilt ein Bestandsschutz für aktuelle Designs.

Zwar dulden die Autohersteller auch bei sichtbaren Ersatzteilen de facto ein wenig Konkurrenz, Anbieter sind aber immer von Abmahnungen bedroht. Dass dabei am Ende der Verbraucher draufzahlt, belegen regelmäßig Untersuchungen von Verbraucherschützern. So sind die Ersatzteilpreise für sichtbare Ersatzteile in der Vergangenheit deutlich stärker gestiegen als die von Mechanik-Teilen, für die der Designschutz nicht gilt.

ADAC begrüßt Reparaturklausel

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale und der ADAC begrüßen vor diesem Hintergrund die Einführung der sogenannten Reparaturklausel. Auch der Gesamtverband Autoteile-Handel, der Hersteller und Händler von Ersatzteilen vertritt, ist für die Einführung, kritisiert aber den umfassenden Bestandsschutz für bereits eingetragene Design.

Die positive Wettbewerbswirkung greife somit erst nach dessen Ablauf in 25 Jahren. Dann dürfte ein Gutteil der betroffenen Pkw-Modelle bereits nicht mehr auf der Straße sein.

Kritik kommt vom VDIK

Kritik an der Neuregelung kommt Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK). „Die Leistungskraft der Automobilindustrie beruht nicht zuletzt darauf, dass ihre Innovationen geschützt sind. Von Autoherstellern wird weltweit erwartet, dass sie massiv in die Entwicklung alternativer Antriebe investieren. Die Mittel dafür müssen erwirtschaftet werden. Daher ist die Aufweichung des Designschutzes gerade in der Krise ein falsches Signal“, sagte VDIK-Präsident Reinhard Zirpel.

Wie der VDIK sagte, sei das Karosseriedesign einer der wichtigsten Faktoren, die das Markenimage moderner Kraftfahrzeuge prägen. Deshalb dürfe sich der Schutz von Designs nicht nur auf Neuteile beziehen, „sondern muss selbstverständlich auch Ersatzteile umfassen. Für bereits angemeldete Designs gilt laut dem neuen Gesetz Bestandsschutz, hier gilt der Designschutz uneingeschränkt weiter“, so der VDIK. (AG/SP-X)

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