Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Dashcam-Aufnahmen im Auto werden vermutlich nun auch die Versicherungen auf die Technik zurückgreifen. Es sei davon auszugehen, dass die Autoversicherer sie künftig nutzen werden, um die Aufklärung von Unfällen zu erleichtern.
Das sagte Tibor Pataki, er leitet die Abteilung Kraftfahrtversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Eine denkbare positive Folge könne zum Beispiel sein, dass Kunden ihren Rabatt bei der Versicherung trotz eines Unfalls möglicherweise behalten dürfen: „Wenn Sie durch die Dashcam nachweisen können, dass Sie überhaupt keine Schuld an einem Unfallgeschehen haben, dann rettet das Ihren Schadensfreiheitsrabatt.“
Auch beim Kampf gegen Versicherungsbetrug sieht der GDV nach dem Urteil neue Möglichkeiten. Dashcam-Aufnahmen könnten zeigen, ob ein Unfall mit Absicht herbeigeführt wurde, „ob jemand beispielsweise ganz vorsätzlich plötzlich abgebremst hat und es deswegen zum Unfall kam“.
Permanentes Filmen bleibt verboten
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (VI ZR 233/17) hatte am Dienstag entschieden, dass Aufnahmen von Auto-Minikameras bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden dürfen. Das permanente Filmen des Verkehrs bleibt zwar nach wie vor verboten – das verstößt gegen den Datenschutz.
Doch die Aufklärung eines Unfalls kann wichtiger sein, zumal der Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zur Person, zum Führerschein und zur Versicherung machen muss, urteilte der BGH in Karlsruhe. Die Nutzung der Aufnahmen muss je nach Fall abgewogen werden.
Gerichte hatten bislang unterschiedlich zum Einsatz der Dashcam-Aufzeichnungen geurteilt. Verkehrsexperten, Polizei und Automobilclubs begrüßten deshalb zumeist das höchstrichterliche Machtwort. Versicherer und der IT-Branchenverband Bitkom bemängelten allerdings, dass die Situation für Autofahrer damit nicht eindeutig geregelt ist. (AG/dpa)