Auto-Kameras verstoßen gegen Datenschutz

Verhandlung in Ansbach

Auto-Kameras verstoßen gegen Datenschutz
Dasham für die Windschutzscheibe. © Pearl

Video-Beweise mit einer Autokamera verstoßen nach einer jüngsten Gerichtsentscheidung gegen das Datenschutzgesetz. Das Beweisinteresse des Autofahrers ist nachrangig.

Im Streit um die Zulässigkeit permanent filmender Auto-Kameras teilt das Verwaltungsgericht im fränkischen Ansbach weitgehend die Bedenken von Datenschützern. Es erklärte den Einsatz der Videokameras, die während der Fahrt permanent das Verkehrsgeschehen aufzeichnen, unter bestimmten Bedingungen für unzulässig. So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln (Az.: AN 4 K 13.01634).

Die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten seien höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis. Die am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe befestigten Kameras sollen vor allem dazu dienen, sich bei Unfällen abzusichern. Das Gericht erinnerte daran, dass das Bundesdatenschutzgesetz «heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter grundsätzlich nicht zulässt und solche Aufnahmen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung der von den Filmaufnahmen betroffenen Personen darstellen».

Kameraverbot im konkreten Fall aufgehoben

Auf formalen Gründen hob das Gericht aber dennoch das vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht erlassene Dashcam-Verbot auf, gegen das sich ein Autofahrer mit der Klage zur Wehr gesetzt hatte. Im konkret verhandelten Fall sei der Verbotsbescheid möglicherweise nicht «ausreichend bestimmt». So habe darin die genaue Marken- und Typen-Bezeichnung der von dem Autofahrer verwendeten Dashcam gefehlt.

Dem Prozess lag eine Klage eines Autofahrer aus Mittelfranken gegen das Landesamt zugrunde. Die Ansbacher Behörde hatte dem Mann untersagt, eine Dashcam zur Aufzeichnung von Verkehrsverstößen anderer Verkehrsteilnehmer einzusetzen. Die Anwältin des Mannes erklärte vor Gericht, ihr Mandant fühle sich häufig von anderen Autofahrern genötigt, so dass er sich zum Einsatz der Kamera gezwungen gesehen habe, um Beweismittel zu sichern. (dpa)

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