Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Verfahren wegen des Einsatzes verbotener Kältemittel in Auto-Klimaanlagen eröffnet. Zugleich kritisierte die Behörde das Kraftfahrtbundesamt.
Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren gegen Deutschland wegen eines inzwischen weitgehend verbotenen Kältemittels in Auto-Klimaanlagen. Das sagte EU-Industriekommissar Antonio Tajani am Donnerstag in Brüssel. Er betonte, eine Einigung mit der Bundesregierung sei noch möglich: «Ich stehe bereit für ein Treffen.»
EU-Kommission kritisiert KBA
Seine Behörde kritisiert unter anderem, dass das Kraftfahrtbundesamt dem Hersteller Daimler im vergangenen Jahr eine nachträgliche Änderung der Fahrzeugzulassung gestattete. Unter der alten Genehmigung konnte das Mittel R134a noch zum Einsatz kommen. Daimler hält dagegen das Vorgehen des KBA für gerechtfertigt. "Die Erweiterung der Typgenehmigung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig", sagte ein Konzernsprecher am Donnerstag. "Dies ist ein völlig korrekter Vorgang, der auch in anderen EU-Mitgliedstaaten praktiziert wurde."
An der eigentlichen Zulassungspraxis kritisiert Brüssel zwei Punkte: Erstens habe Daimler vom 1. Januar bis Ende Juni 2013 Mercedes-Modelle mit neuer Typgenehmigung, aber dem damals bereits verbotenen alten Kältemittel auf den Markt gebracht. Dies verstieß gegen die EU-Richtlinie, wonach Autos, die ihre Typgenehmigung nach dem 1. Januar 2011 erhalten hatten, ein weniger klimaschädliches Kältemittel verwenden müssen.
Daimler könnte Rückrufaktion drohen
Falls die EU-Kommission sich in diesem Punkt am Ende durchsetzt, müsste Daimler nach Auskunft der Behörde wohlmöglich 133.000 Wagen zurückrufen. «Wir sehen keine Veranlassung für einen Rückruf», sagte ein Daimler-Sprecher dazu. Technisch gesehen unterschieden sich die Fahrzeuge mit der erweiterten Typgenehmigung nicht von den zuvor verkauften Autos.
Außerdem seien Mitte Mai erweiterte Typgenehmigungen für insgesamt fünf Modelle, darunter die neue A-, B- und die S-Klasse, erteilt worden - und zwar auf Basis älterer Modelle, die ihre Zulassung vor 2011 erhalten hatten. Auf diesem Weg konnten die Autos zwar auch mit dem alten Kältemittel der EU-Richtlinie entsprechen. Allerdings moniert die EU-Kommission, solch ein Hin und Her zwischen verschiedenen Typgenehmigungen stehe nicht im Einklang mit EU-Vorschriften.
CO2 als alternatives Kältemittel
Daimler hält die Alternative, das in Europa erlaubte Mittel R1234yf, für feuergefährlich. Diese Einschätzung unterstützt die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die nach Tests auf ein ähnliches Ergebnis kam. Daimler arbeitet derzeit daran, CO2 als Kältemittel in Klimaanlagen zu verbauen. Ab 2016 könnte dieses System serienreif sein.
«Wir halten es nicht für gefährlich», hält Tajani dagegen. Experten seiner Behörde hätten eine Analyse des Kraftfahrtbundesamtes überprüft und seien zu diesem Ergebnis gekommen. Der entsprechende Bericht der EU-Kommission solle bald veröffentlicht werden.
Die Bundesregierung kann nun zu den Vorwürfen Stellung beziehen, bis zu einer Entscheidung dürfte es noch Monate dauern. «Dies ist noch nicht der Abschluss (des Verfahrens)», sagte Tajani. «Es ist noch möglich, eine Lösung zu finden mit der deutschen Regierung.» Falls am Ende keine Einigung gefunden wird, könnte die EU-Kommission Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof bringen.
Dagegen begrüßte der das neue Kältemittel herstellende Konzern Honeywell die Entscheidung der EU-Kommission. Die EU fuße als gemeinsamer Wirtschafts- und Rechtsraum auf der Einhaltung ihrer Gesetze durch alle Länder und Unternehmen, hieß es in einer Mitteilung des US-Konzerns. (AG/dpa)