KBA empfiehlt EU weitere Tests zum Kältemittel

Abschlussbericht wird erstellt

KBA empfiehlt EU weitere Tests zum Kältemittel
So sieht die aktuelle Mercedes B-Klasse aus. © Daimler

Das KBA hat seine Risikobewertung zum Kältemittel R1234yf beendet und wird die Ergebnisse im Herbst präsentieren. Zugleich sagte die Behörde, dass die von ihr erteilten Typgenehmigungen im Einklang mit europäischem Recht stünden.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat seine Tests im Rahmen der Risikobewertung zur Verwendung des Kältemittels R1234yf in mobilen Klimaanlagen abgeschlossen. Vor dem Hintergrund des Streits zwischen Frankreich und Daimler hat das KBA seine Rechtsauffassung zur Erteilung der Typgenehmigung für Mercedes-Modelle bekräftigt.

Wie das KBA am Mittwoch Anfrage der Autogazette mitteilte, seien die von der Behörde erteilten Typgenehmigungen für Mercedes-Modelle der Baureihen A-, B- sowie CLA und SL-Klasse nach „dem geltenden nationalen, europäischen und internationalem Recht“ erteilt worden. „Nach dem Rechtsverständnis des KBA handelt es sich hierbei um valide Typgenehmigungen, die von allen Mitgliedsstaaten in Europa anzuerkennen sind“.

Typgenehmigung im Einklang mit europäischem Recht

Wie ein KBA-Sprecher sagte, handele das KBA als nationale Typgenehmigungsbehörde im Einklang mit dem europäischen Recht. „Das Wesen des europäischen Typgenehmigungsverfahrens sieht eine gegenseitige Anerkennung der rechtmäßig erteilten Genehmigungen vor – alles andere widerspricht diesem Wesen.“ Weiter wollte sich das KBA nicht zum Kältemittelstreit äußern, da man bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen von Seiten Frankreichs erhalten habe.

Frankreich besteht unterdessen weiter auf einem Zulassungsstopp für Mercedes-Modelle, die mit dem alten Kältemittel R134a unterwegs und nachträglich vom KBA zertifiziert worden sind. Frankreich beruft sich dabei auf den Artikel 29 der EU-Rahmenrichtlinie. Darin heißt es, dass ein EU-Staat die Zulassung von Fahrzeugen für bis zu sechs Monaten untersagen könne, wenn diese "ein erhebliches Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen oder die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit ernsthaft gefährden". Daimler weigert sich, dass neue Kältemittel R1234yf in seinen Fahrzeugen zu verwenden, da ein Test des Unternehmens ergeben hätte, dass das Kältemittel nicht sicher sei und dadurch eine Brandgefahr bestehe.

Das KBA hat aus diesem Grund federführend Tests initiiert und koordiniert und sie von dem TÜV Rheinland durchführen lassen. Diese Tests sind mittlerweile abgeschlossen, wie der Sprecher sagte. „Wir sind nun dabei, den Abschlussbericht zu erstellen, den wir im Herbst veröffentlichen werden. Zuvor werden über die Ergebnisse auch die EU und auch der Hersteller informiert.“ Wie der KBA-Sprecher hinzufügte, werde man „jedoch der EU empfehlen, weitere Tests durchzuführen. Denn hier geht es um kein ausschließlich nationales Thema.“

Die juristische Auseinandersetzung um den Verkaufsstopp wird unterdessen am 23. August fortgesetzt. Dann befasst sich das oberste französische Verwaltungsgericht (Conseil d´Etat) mit einer von Daimler Ende der vergangenen Woche eingereichten Einstweiligen Verfügung. (AG/FM)

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