Gericht hebt Zulassungsstopp für Mercedes-Modelle auf

Erfolg für Daimler

Gericht hebt Zulassungsstopp für Mercedes-Modelle auf
Eine B-Klasse geriet bei Tests mit dem Kältemittel in Brand. © Daimler

Daimler hat vor Gericht im Kältemittelstreit einen Erfolg errungen. Nach einem Urteil des obersten Verwaltungsgerichts muss Frankreich den Zulassungsstopp für Mercedes-Modelle aufheben.

Der Autobauer Daimler hat die juristische Auseinandersetzung im Kältemittelstreit vor dem obersten Verwaltungsgericht (Conseil d`Etat) für sich entschieden. Wie aus dem Urteil des Gerichts hervorgeht, muss Frankreich den Zulassungsstopp für Mercedes-Modelle der A-, B-, SL- und CLA-Klasse mit sofortiger Wirkung aufheben. Damit gab das Verwaltungsgericht einer Einstweiligen Verfügung des Autobauers statt. Nun muss der Conseil d'État noch grundsätzlich entscheiden. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit den wirtschaftlichen Folgen für den Autobauer. Die Entscheidung des Ministeriums in Paris sei nicht gerechtfertigt gewesen. Zudem wurde auf die geringe Auswirkung auf die Umwelt hingewiesen. Weniger als sechs Prozent der neuen Modelle und unter zwei Prozent der 2013 in Frankreich zugelassenen Fahrzeuge seien betroffen.

„Wir freuen uns sehr, dass der Conseil d’Etat unsere Rechtsauffassung bestätigt und die Zulassungsblockade in Frankreich mit sofortiger Wirkung aufhebt. Wir erwarten die Zulassung der betroffenen Fahrzeuge innerhalb der nächsten 48 Stunden“, teilte Daimler in einem Statement zum Urteil mit.

Daimler: Gleichgewicht wieder hergestellt

Frankreich hat sich geweigert, die betroffenen Mercedes-Modelle zuzulassen, da diese statt mit dem neuen Kältemittel R1234yf mit der alten Substanz R134a unterwegs sind. Daimler lehnt den Einsatz des neuen Kältemittels in seinen Fahrzeugen wegen Sicherheitsbedenken ab. Bei internen Tests war es mit dem neuen Mittel zu einer Entflammung gekommen. Für den Einsatz des alten Kältemittels hatte sich der der Autobauer vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Typgenehmigung erteilen lassen, die im Gegensatz zu anderen europäischen Mitgliedsstaaten von Frankreich nicht anerkannt wurde.

Daimler sieht nach dieser Entscheidung das Gleichgewicht zwischen den Automobilherstellern in Europa wieder hergestellt. „Denn das EU-Recht sieht eindeutig vor, dass Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen bis Ende 2016 mit dem sicheren Kältemittel R134a ausgerüstet sein dürfen. Daher sind weit über 95 Prozent aller Fahrzeuge damit zugelassen.“ Daimler teilte zudem mit, dass alle Produkte von Mercedes über die entsprechend europaweit gültige Typgenehmigung verfügen würden.

„Es ist bedauerlich, dass die Entscheidung Daimlers, der MAC Richtlinie [Richtlinie über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen] nicht zu entsprechen, die Zeit des Gerichts beansprucht, die Industrie verärgert und zu einem bürokratischen Ablenkungsmanöver mit negativen Folgen für die Umwelt geführt hat“, teilte Honeywell am Dienstag mit. Wie der US-Konzern weiter mitteilte, wolle er sich weiterhin für die schnelle Durchsetzung der MAC Richtlinie einsetzen. „Sicherheit in Bezug auf die Anwendung geltenden Rechts ist nötig, um Fairness, Gesetzestreue, kontinuierliche Innovationen und Investitionen in umweltfreundliche Produkte sicherzustellen.“

Die Regierung in Paris kündigte nach der Entscheidung an, die betroffenen Fahrzeuge bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts vorübergehend zuzulassen. Bei der Europäischen Kommission wurde die Entscheidung erst einmal nur zur Kenntnis genommen. «Wir werden uns die Entscheidung genau ansehen», sagte ein Sprecher in Brüssel. Derzeit sehe die Kommission kein generelles Sicherheitsproblem beim neuen Kältemittel. Beim Conseil d'État gab es am Dienstag noch keinen Hinweis auf einen Zeitpunkt für das Hauptverfahren. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnten Monate vergehen, hieß es. (AG/FM)

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