DUH wirft Daimler «offenen Rechtsbruch» vor

Festhalten an Kältemittel R134a

DUH wirft Daimler «offenen Rechtsbruch» vor
Der CLS Shooting Brake polarisiert wie kein zweiter Mercedes. © Daimler

Der Daimler-Konzern wird das Kältemittel R1234yf nicht einsetzen. Wie ein Sprecher sagte, sei das Mittel bei einem Crash entflammbar. Die DUH wirft dem Konzern „offenen Rechtsbruch“ vor.

Von Frank Mertens

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Berlin hat dem Daimler-Konzern vorgeworfen, einen "offenen Rechtsbruch" zu begehen. "Dass Daimler nun angekündigt hat, dass klimaschädliche Kältemittel R134a weiter einzusetzen, ist ein offener Rechtsbruch gegen die EU-Klimaschutzgesetze", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Dienstag der Autogazette.

Dieser Ankündigung sei mit der sofortigen Verhängung von Strafzahlungen zu begegnen, fügte Resch hinzu. "Hier müsse ein Exempel statuiert werden und Strafzahlungen rückwirkend verhängt werden." Das Festhalten an dem seit 2011 für Neuwagen verbotenem Kältemittel R134a bezeichnete Resch als "Kampfansage an die EU".

Kältemittel R 1234yf entflammbar

Der Daimler-Konzern hatte am Dienstagvormittag in einer Pressemitteilung erklärt, dass er das Kältemittel Tetrafluorethan R134a weiter einsetzen werde. Als Grund dafür gab der Autobauer an, dass das neue Kältemittel R 1234yf entgegen bisheriger Erkenntnisse nicht sicher sei. Die EU erlaubt ab dem 1. Januar 2013 keine Verwendung von R134a für Fahrzeuge mit einer Typzulassung nach dem 1. Januar 2011.

Herausgefunden habe man das durch ein im Hause entwickeltes so genanntes Real Life Prüfverfahren. Dabei sei bei frontalen Crashtests mit verschiedenen Motorraum-Architekturen festgestellt worden, dass das neue Kältemittel unter Hochdruck in der Nähe der Abgasanlage austritt und entflammbar ist. "Für uns geht die Sicherheit unserer Kunden vor, deshalb haben wir uns entschieden, dass neue Kältemittel nicht einzusetzen", sagte ein Daimler-Sprecher auf Anfrage der Autogazette.

Wie es in der Mitteilung des Unternehmens heißt, zeige das "reproduzierbare Ergebnis, das einen sehr schweren Frontalaufprall in Verbindung mit einem Bruch der Kältemittelleitung nachstellt, dass das Mittel, das unter vergleichbaren Laborbedingungen schwer zu entflammen ist, sich in einem heißen Motorraum als zündfähig erweisen kann".

DUH fordert natürliches Kältemittel

Bei vergleichbaren Tests mit dem derzeit verwendeten Kältemittel R134a wurde keine Entflammung festgestellt. Deshalb werde Daimler aufgrund der neuen Erkenntnisse seine Fahrzeuge auch in Zukunft "weiterhin mit dem bewährten und sicheren Kältemittel R134a ausstatten".

Wie der Daimler-Sprecher sagte, seien das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die zuständigen Zulassungsbehörden darüber bereits informiert worden. "Wir sind zuversichtlich, dass die Behörden kein Mittel zulassen werden, dass eine Gefahr darstellt", so der Sprecher weiter. Die Ergebnisse dieses Real Life Testverfahren stelle man anderen Herstellern und Verbänden gern zur Verfügung.

Resch bezeichnete es als absurd, dass Daimler vier Jahre nach den Tests der DUH, bei dem man selbst auf die Brennbarkeit des chemischen Kältemittels 1234yf hingewiesen hatte, nun auf die Entflammbarkeit hinweist. „Das zeigt nur, dass die Autobauer nie eine Alternative in Erwägung gezogen haben. Von einem Konzern wie Daimler hätte ich erwartet, dass er eine umweltverträgliche Alternative zu dem Kältemittel R 134a präsentiert hätte.“ Die DUH wie übrigens auch das Umweltbundesamt (UBA) fordern den Einsatz von CO2 als Kältemittel. "Wenn Daimler jetzt sagt, dass das Kältemittel erst ab 2013 nicht mehr verwendet werden darf, dann ist das schlicht eine falsche Interpretation."

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