EU-Kommission befreit Cupra Tavascan von Strafzöllen

EU-Kommission befreit Cupra Tavascan von Strafzöllen
Der Cupra Tavascan ist das zweite Elektroauto nach dem Born der spanischen Marke. © Cupra

Bislang entfallen auf in China produzierte Elektroautos Einfuhrzölle. Davon war auch der Cupra Tavascan betroffen. Bislang. Nun hat ihn die EU-Kommission davon befreit.

Der VW-Konzern hat in Verhandlungen mit der EU-Kommission erreicht, dass auch den Cupra Tavascan keine Einführzölle mehr entrichtet werden müssen. Das Elektroauto der Spanier wird im chinesischen Werk in Anhui gebaut und wurde im zurückliegendem Jahr weltweit 36.000 Mal verkauft.

Auf den Tavascan entfielen bislang Einfuhrzölle von 20,7 Prozent. Diese Strafzölle entfallen nun, wie die EU-Kommission am Dienstag in seinem Amtsblatt mitteilte. Damit es zu dieser Ausnahme von der Zahlung von Strafzöllen kommt, musste sich der VW-Konzern verpflichten, nur eine bestimmte Menge an Cupra Tavascan in die EU zu liefern und sich dabei an einen Mindesteinfuhrpreis zu halten.

Einfuhrzölle als Schutz für europäische Industrie

Wie aus dem Durchführungsbeschluss der EU hervorgeht, musste sich VW zudem u.a. verpflichten, keine weiteren in China produzierten BEVs in die EU zu liefern. Derzeit werden indes keine weiteren für den europäischen Markt entwickelten batterie-elektrischen Fahrzeuge des VW-Konzerns in China gebaut.

Mit den Einführzöllen wie die EU-Kommission die europäische Autoindustrie vor günstigen Elektromodellen aus China schützen. Cupra bietet seinen Kundinnen und Kunden derzeit neben dem Tavascan noch den Born als zweites Elektromodell an. Er wird aber wie der ab dem Sommer kommende Raval im spanischen Werk des Herstellers in Martorell gebaut.

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