Carsharing-Gesetz: Freies Parken und reservierte Stellplätze

Bundeskabinett beschließt Entwurf

Carsharing-Gesetz: Freies Parken und reservierte Stellplätze
Mit Mobilitätsdienstleistungen lässt sich Geld verdienen. © dpa

Die Bundesregierung will Carsharing attraktiver machen. Dazu wurde ein Entwurf verabschiedet, der unter anderem Gratis-Parken vorsieht. Die Branche begrüßt das Gesetz.

Carsharing soll für Autofahrer in deutschen Städten attraktiver werden - mit Gratis-Parken und reservierten Stellflächen in begehrten Lagen. Solche Anreize sollen künftig die Länder setzen können, wie ein am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossener Entwurf vorsieht. Die Vorteile sollen für Fahrzeuge mit festen Stationen möglich sein, aber auch für Wagen, die an beliebigen Stellen einer Stadt abgeholt und abgestellt werden können. Ein Ziel ist auch, den in vielen Wohnvierteln knappen Parkraum effektiver zu nutzen.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte: «Carsharing ist sehr beliebt und hat großes Wachstumspotenzial.» Daher solle noch mehr Dynamik ermöglicht werden. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sagte: «Carsharing ist eine Chance für nachhaltigere Mobilität in den Städten.» Gerade junge Leute seien dafür sehr aufgeschlossen. Gerade Angebote wie DriveNow und Car2Go erfreuen sich in Großstädten großer Beliebtheit.

Sonderflächen bereit stellen

Beim Carsharing nutzen Menschen Autos gemeinsam. Zu Jahresbeginn waren nach Branchenangaben bundesweit mehr als 1,2 Millionen Kunden registriert, die sich gut 16 000 Fahrzeuge von 150 Anbietern teilten. Die Branche begrüßte das Gesetz, das zum 1. September 2017 in Kraft treten soll. Den größten Schub erwartet der Bundesverband Carsharing, wenn Anbieter feste Stationen am Straßenrand einrichten können. Bisher stünden diese Wagen zu mehr als 90 Prozent auf Privatflächen, in Hinterhöfen und Tiefgaragen.

Bei der Vergabe solcher Sonderflächen soll unter anderem auch darauf geachtet werden, ob es eine Vernetzung mit Bussen und Bahnen gibt sowie auch Elektroautos angeboten werden. „In innenstadtnahen Wohngebieten ersetzt ein Carsharing-Fahrzeug heute bis zu 20 private Pkw. Durch eine gezielte und verstärkte Carsharing-Förderung können die Städte also in erheblichem Umfang öffentliche Flächen von parkenden Fahrzeugen befreien und diese wieder allen Menschen zur Verfügung stellen“, so der Geschäftsführer des Bundesverbandes Carsharing, Willi Loose.

Vorgesehen sind zudem eine Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen und ein neues Verkehrsschild für Carsharing-Parkplätze. Ob und wie die Länder von der künftigen Rechtsgrundlage Gebrauch machen, können sie selbst entscheiden. SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte: «Mit der neuen Regel ermöglichen wir den Kommunen, den Parkdruck zu verringern.» Nach Branchenangaben macht ein Carsharing-Fahrzeug in citynahen Wohnquartieren zwischen sieben und 19 Parkplätzen frei.

„Mit dem Gesetz wird endlich rechtssicher geregelt, wie Parkplätze im öffentlichen Raum für Carsharing-Autos reserviert werden können“, sagte Gerd Lottsiepen, der verkehrspolitische Sprecher des Verkehrsclubs Deutschland (VCD). (AG/dpa)

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