Verkehrsverstöße: Höhere Bußgelder, schneller Punkte

Änderung der Straßenverkehrsordnung

Verkehrsverstöße: Höhere Bußgelder, schneller Punkte
Nicht immer bilden Autofahrer einen Rettungsgasse. © dpa

Auf Autofahrer kommen höhere Bußgelder zu – und nicht nur das: Sie müssen bereits beim Überschreiten des Tempolimits um 16 km/h mit einem Punkt rechnen.

Nachdem der Bundesrat der Straßenverkehrsnovelle der Regierung zugestimmt hat, kommen auf die Autofahrer einige unangenehme Änderungen zu. Sobald die Änderungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, werden Verkehrsverstöße für sie teilweise deutlich teurer. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Rettungsgasse

Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, müssen schon seit Ende 2017 mit 200 Euro Bußgeld sowie mit zwei Punkten in Flensburg rechnen. Jetzt wird diese Strafe verschärft, indem nun auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann.

Das war bislang erst möglich, wenn es zu einer Behinderung oder Gefährdung Dritter beiziehungsweise zu einer Sachbeschädigung kam. Die Höhe der Bußgelder für diese Vergehen bleibt unverändert und betragen 240, 280 und 320 Euro – dazu immer mit zwei Punkten in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Fahrer, die die Rettungsgasse widerrechtlich nutzen, zahlen mindestens 240 Euro Bußgeld. Dazu erhalten sie zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

Tempolimit-Überschreitungen

Es wird ungemütlich für Autofahrer, die Tempovorgaben nicht beachten. Wer inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen. Dazu gibt es ein Bußgeld von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Dazu hat eine innerörtliche Überschreitung des Tempolimits um 21 km/h weitreichendere Konsequenzen als bisher. Zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg erwartet den Temposünder nun ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts greifen diese Strafen (95 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einer Limitübertretung von 26 km/h.

Damit wird auch die bisherige Regel hinfällig, nach Temposünder, die zweimal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren, mit einem Fahrverbot belegt werden können.

Auto-Posing

Die Polizei zog diesen BMW X5 in Düsseldorf aus dem Verkehr. Foto: dpa

Autofahrer, die ihr Fahrzeug „publikumswirksam“ laut vorführen, müssen tiefer in die Tasche greifen. Das Verursachen von unnötigem Lärm und Abgas sowie das unnütze Hin- und Herfahren kann bis zu 100 Euro kosten.

Blitzer-Apps

Sich vor Radarfallen mittels Blitzer-Apps auf dem Smartphone oder im Navigationssystem warnen zu lassen, ist keine gute Idee. Das wird nun ausdrücklich verboten. Das Bußgeld für das Nutzen einer solchen App während der Fahrt beträgt 75 Euro, dazu wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Parken

Parkraum ist nach einer Studie der Agora Verkehrswende zu günstig. Foto: dpa

Widerrechtliches Anhalten und Parken wird teurer. Bis zu 100 Euro Bußgeld und sogar ein Punkt sind möglich. Beispiel Parken oder Anhalten in zweiter Reihe, um mal eben schnell etwas zu erledigen: Bislang kostet es 15 Euro fürs Anhalten, wer parkt und jemand behindert, zahlt 25 Euro. Jetzt werden mindestens 55 Euro aufgerufen. Kommt es zu einer Behinderung steigt das Bußgeld auf 70 Euro, bei einer Gefährdung auf 80 Euro und bei Sachbeschädigung auf 100 Euro – einen Punkt in Flensburg gibt es ab dem Tatbestand Behinderung jeweils obendrauf. Diese Bußgeldregelung findet auch für solche Autofahrer Anwendung, die ihr Fahrzeug auf Geh- oder Radwegen oder auf Schutzstreifen abstellen.

Wer sein Auto an einer unübersichtlichen Stelle parkt, zahlt künftig 35 statt 15 Euro. Die Kosten für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt steigen von 35 auf 55 Euro. Werden jeweils Einsatz – beziehungsweise Rettungsfahrzeuge behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro, dazu gibt es einen Punkt. 55 Euro kostet auch das unzulässige Abstellen von Fahrzeugen auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz sowie auf für E- und Carsharing-Fahrzeugen vorgesehenen Parkplätzen.

Wichtig zu wissen: Es reicht künftig nicht mehr aus, fünf Meter Platz vor einer Kreuzung frei zu lassen, wenn ein baulich von der Fahrbahn abgetrennter Radweg vorhanden ist. Jetzt muss der Abstand zur nächsten Kreuzung oder Einmündung acht Meter betragen. Damit soll die Sicherheit von Fahrradfahrern erhöht werden.

Fahrradfahrer

Gerade Radfahrer sind im Verkehr besonders gefährdet. Foto: dpa

Velo-Nutzer sollen durch verschiedene Vorgaben in der StVO-Novelle besonders geschützt werden. Neben den verschärften Tarifen fürs Pkw-Parken auf Schutzstreifen oder Radwegen, dürfen zum Beispiel Transporter oder Lkw über 3,5 Tonnen innerorts beim Rechtsabbiegen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Verstöße bedeuten 70 Euro Bußgeld und einen Punkt. Diese Vorschrift dient natürlich auch der Fußgängersicherheit.

Die Novelle stellt auch klar, dass Radfahrer zu zweit nebeneinander fahren dürfen. Der neue Gesetzestext wird in der StVO, Paragraph 2, Absatz 4 wohl so heißen: „Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinandergefahren werden.“ Bislang heißt es noch: „Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinandergefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.“ Jetzt steht also das Nebeneinander-Fahren-Dürfen im Vordergrund solange es zu keiner Behinderung kommt.

Größerer Mindestabstand

Mit der Straßenverkehrsnovelle wurde jetzt auch der Mindestabstand konkretisiert, den Autofahrer beim Überholen zu anderen Verkehrsteilnehmern einhalten müssen. Er beträgt innerorts 1,50 Meter; außerorts müssen mindestens 2 Meter zum Beispiel zwischen Velo und Pkw liegen.

Früher hieß es nur, der Abstand müsse ausreichend sein. Außerdem gilt nun die Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radfahrweg rechts abbiegen möchten. Außerdem ist ein eigenes Grünpfeilschild für Radfahrer geplant. Auch ein Schild, dass ein Überholverbot von Zweirädern anzeigt, ist in Planung. Parkplätze und Ladezonen sollen für Lastenfahrräder durch ein spezielles Schild ausgewiesen werden können. (SP-X)

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