Bundesrat gibt grünes Licht für Elektro-Tretroller

Gehwege bleiben Tabu

Bundesrat gibt grünes Licht für Elektro-Tretroller
Elektro-Tretroller werden immer beliebter. © dpa

Nun ist es beschlossene Sache: Elektro-Tretroller dürfen bald in deutschen Städten unterwegs sein. Der Bundesrat machte am Freitag den Weg frei.
Damit können E-Scooter mit maximal 20 Kilometern pro Stunde ab Sommer in den Städten fahren, allerdings nach bestimmten Sicherheitsregeln: Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und Radwege nutzen, auch wenn sie auf langsameren Modellen unterwegs sind.

Gehwege bleiben für die neuen Gefährte zum Schutz von Fußgängern aber tabu. Die Bundesregierung will die Änderungen nun zügig umsetzen, nötig ist noch ein Kabinettsbeschluss.

Bund ging auf Bedenken ein

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wichtig war, dass wir eine schnelle und – für alle Verkehrsteilnehmer – gute Einigung erzielt haben.“ E-Rollerfahrer dürften sich freuen: „Noch vor der Sommerpause geht’s für sie nun endlich richtig los.“ Der Bund will dafür auf Sicherheitsbedenken der Länder eingehen. Ursprünglich war in der Verordnung vorgesehen, dass langsamere E-Tretroller in Schrittgeschwindigkeit auf Bürgersteigen fahren sollten. Sie sollten mit einem Maximaltempo von unter 12 km/h auch schon für Zwölfjährige erlaubt werden. Beides ist nach dem Entscheid vom Bundesrat nun vom Tisch.

Die neuen E-Roller sollen insbesondere für kurze Strecken etwa von der Bushaltestelle ins Büro oder zum Geschäft ein paar Straßen weiter ein neues Angebot sein. Sie sind in der Regel kleiner und leichter als Fahrräder, oft lassen sie sich auch zusammenklappen. Anbieter von Leih-Rollern stehen in größeren Städten schon in den Startlöchern. Auch in ICEs und Intercitys sollen die Gefährte nach Angaben der Bahn kostenlos an Bord – zusammengeklappt unter oder über dem Sitz.

Keine Mehrheit für Altersgrenze 15 Jahre

Allerdings gibt es weiterhin auch viele Bedenken, was Sicherheit, Ärger mit Radfahrern und Umweltaspekte angeht. Forderungen, die Gefährte erst ab 15 Jahren zu erlauben, fanden im Bundesrat keine Mehrheit. Einen Helm müssen die Fahrer nicht tragen, sie brauchen auch keinen Führerschein. Anders als Fahrräder sollen die neuen Gefährte versicherungspflichtig sein, dafür soll es einen Aufkleber geben. Fahren sollen die Tretroller in der Regel auf Radwegen oder Radfahrstreifen – gibt es keine, darf die Fahrbahn genutzt werden.

Fußgängervertreter und Verkehrssicherheitsexperten waren gegen eine Nutzung von Gehwegen Sturm gelaufen. Aber auch viele Radfahrer sind nun nicht begeistert von der Aussicht, sich ihre Wege künftig mit E-Tretrollern zu teilen. „Wir sagen: Doppelt so viel Platz und hohe Wegequalität für den Radverkehr, dann klappt’s auch mit dem gemeinsamen Fahren von Fahrrädern, Pedelecs und E-Scootern“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ADFC, Burkhard Stork. Radwege seien ohnehin oft schlecht, holprig oder gar nicht vorhanden. Für E-Scooter mit kleineren Rädern und hoher Beschleunigung sei das „richtig unbequem und gefährlich“.

Baustein für Verkehrswende

Umweltschützer sehen die elektrischen Flitzer als Baustein einer Verkehrswende, fordern aber eine größere Debatte darüber, welchen Raum welches Verkehrsmittel bekommt: „Wer Verkehrsmittel abseits des Autos stärken oder neu etablieren will, muss ihnen zusätzlichen Raum geben. Und dieser Raum muss dafür dem Autoverkehr entzogen werden“, sagte etwa BUND-Verkehrsexperte Jens Hilgenberg. Zudem sieht er Verleihsysteme kritisch: Erfahrungen aus anderen Städten zeigten, dass dort viele Roller „offenbar bereits nach drei Monaten ausgetauscht und verschrottet werden.“

Chaos wie mit dem mobilen Verleih von Fahrrädern, der in vielen Städten Ärger macht, wollen die Kommunen diesmal vermeiden. Die Räder standen und stehen teils kreuz und quer auf Bürgersteigen oder liegen kaputt herum. Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy hatte betont, dass Fahrzeuge unterschiedlicher Anbieter gebündelt werden müssten, wo öffentlicher Platz knapp sei. Dafür könnten die Städte dann Sondergenehmigungen für öffentliche Parkflächen aussprechen. (dpa)

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