Sind die Auto-Papiere weg, droht Stress beim Amt

Sind die Auto-Papiere weg, droht Stress beim Amt
Den Fahrzeugschein sollte man immer dabei haben. Eine Kopie gilt nicht. © SP-X

Ohne Schein darf man nicht fahren, der Brief belegt das Eigentum. Bei Verlust oder Diebstahl der Dokumente sollte man schnell reagieren.

Zum Auto gehören immer auch Papiere. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1, wie der Fahrzeugschein seit 2005 offiziell heißt, muss immer mitgeführt werden. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) sollte hingegen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Doch was ist, wenn man die Unterlagen verlegt, verliert oder sie gestohlen werden?

Egal ob Brief oder Schein: Bei Verlust muss schnellstens für Ersatz gesorgt werden. Einfacher ist die Angelegenheit beim Fahrzeugschein, den es bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gibt. Ein Termin lässt sich in der Regel online vereinbaren, viele Webseiten machen auch gleich Angaben zu den Unterlagen, die mitgebracht werden müssen. Das sind im Einzelnen: Ein Personalausweis oder ein Reisepass inklusive Meldebescheinigung, ein Nachweis der letzten Hauptuntersuchung sowie der Fahrzeugbrief, der das Eigentum am Auto belegt. Wurde der Fahrzeugschein verloren, muss das vor Ort auf dem Amt eidesstattlich versichert werden. Bei einem Diebstahl wird stattdessen die Anzeigeaufnahme der Polizei vorgelegt.

Brief niemals im Auto aufbewahren

Wie viel der Neuantrag auf den Fahrzeugschein kostet, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. In der Regel dürften 10 bis 50 Euro fällig werden. Liegen alle Dokumente vor und ist die Gebühr gezahlt, gibt es den Fahrzeugschein in der Regel sofort. Alternativ wird eine Verlusterklärung ausgestellt, die jedoch im Ausland nicht anerkannt wird. Wer bei einer Polizeikontrolle seinen Fahrzeugschein nicht vorlegen kann – eine Kopie gilt übrigens nicht -, muss in Deutschland mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Im Ausland kann es teurer sein und zusätzlich bürokratischen Ärger verursachen.

Etwas komplizierter ist die Ersatzbeschaffung, wenn der Fahrzeugbrief verloren geht. Das Dokument belegt das Eigentum am Fahrzeug und sollte daher niemals im Auto aufbewahrt werden. Besser zuhause oder in einem Bankschließfach. Bei einem Verlust ist ebenfalls die Zulassungsstelle zuständig, ein Diebstahl muss der Polizei angezeigt werden. Eidesstattliche Erklärung beziehungsweise Anzeige sind beim Neuantrag mitzubringen. Darüber hinaus benötigt die Behörde einen Identifikationsnachweis, den Prüfbericht zur HU und den Fahrzeugschein. Möglicherweise ist auch ein weiterer Nachweis nötig, etwa ein Kaufvertrag.

Anders als bei einem verlorenen Fahrzeugschein gibt es den Ersatz-Brief nicht sofort auf dem Amt. Die Zulassungsstelle meldet den Verlust zunächst dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das diesen dann im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht. Meldet sich innerhalb von 14 Tagen kein Finder und auch kein Dieb, kann die Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugbrief ausstellen. Zusätzlich muss auch der Fahrzeugschein erneuert werden, da beide Dokumente rechtlich zusammengehören – wie auch die neuen Bezeichnungen „Teil 1“ und „Teil 2“ andeuten. Neben den Kosten für den neuen Brief in Höhe von rund 70 Euro kommen dann noch die Kosten für den Schein dazu. (SP-X)

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