Versicherung ersetzt Schäden für ausgebrannte Autos

Brandstiftungen in Berlin

Versicherung ersetzt Schäden für ausgebrannte Autos
In Berlin werden seit Monaten Autos angezündet. © dpa

Die Zahl der Auto-Brandstiftungen in Berlin wird immer dramatischer. Allein in der Nacht zum Mittwoch wurden wieder 17 Fahrzeuge beschädigt. Besorgte Autofahrer fragen sich, wer im Fall der Fälle für den Schaden aufkommt.

Die seit Jahren anhaltende Serie nächtlicher Auto-Brandstiftungen in Berlin nimmt dramatische Ausmaße an. Allein in der Nacht zum Mittwoch wurden 17 Fahrzeuge beschädigt: 14 wurden direkt angezündet, auf 3 weitere griffen die Flammen über. Verletzt wurde niemand. Die Polizei vermutet wieder ein politisches Motiv der unbekannten Täter, wie sie mitteilte. Betroffen war auch wieder der als weitgehend gutbürgerlich geltende Stadtteil Charlottenburg. Erst in der Nacht zuvor hatten 11 Autos gebrannt, 7 weitere waren ebenfalls betroffen.

Immer wieder gingen in der Nacht zu Mittwoch Meldungen über brennende Autos bei den Beamten ein. Polizei und Feuerwehr kamen kaum hinterher. Es begann mit einem Lastwagen im Stadtteil Spandau und ging später in Charlottenburg weiter. Auch in den Stadtteilen Moabit und Friedrichshain schlugen die Brandstifter zu.

Versicherung kommt für Schäden auf

Doch wer kommt für den Fall der Fälle für den Schaden aus, wenn Unbekannte ein Auto abfackeln? In der Regel die Versicherung. «Das gilt auch, wenn der Wagen von Unbekannten mutwillig angezündet wurde», sagte Oskar Riedmeyer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins. Die Versicherung gehe hier von einem Brand- und nicht von einem Vandalismusschaden aus. Sowohl eine Teil- als auch eine Vollkaskoversicherung komme daher für den Schaden auf. Ersetzt werde dabei allerdings immer nur der Zeitwert des Fahrzeugs.

Anders verhält es sich, wenn das Auto durch die Brandstiftung nur beschädigt wurde. Zwar sei ein solcher Schaden in der Regel von einer Vollkaskoversicherung abgedeckt, nicht jedoch von einer Teilkaskopolice. «Hier müsste das Auto schon ganz ausbrennen», erklärte der Versicherungsexperte. Für eingeschlagene Scheiben, verkohlte Sitze oder angeschmorten Lack müsse der Versicherte selbst aufkommen. Auch für Schäden an Autos neben einem brennenden Fahrzeug müsse der Geschädigte in der Regel in die eigene Tasche greifen.

Schadensmeldung korrekt ausfüllen

Ein Mercedes (l.) und ein Opel gingen in Flammen auf BMW

Komme es in einer bestimmten Gegend häufig zu Brandstiftungen, sollten Versicherte vorsichtig sein. Wenn etwa mit der Versicherung ein Rabatt für eine Garagennutzung vereinbart wurde, muss das Auto auch dort geparkt werden. «Sonst kann die Versicherung die Regulierung ablehnen.» Wer keine Garage hat, dürfe das Auto am Straßenrand parken. «Das allein kann die Versicherung nicht als grobe Fahrlässigkeit werten.»

Bei einer Schadensmeldung sollten Betroffene darauf achten, richtige Angaben zu machen. So sollte etwa der Kilometerstand einigermaßen stimmen. «Dabei kommt es nicht auf den einzelnen Kilometer an», sagte Riedmeyer. Mehr als 1000 Kilometer sollte die Abweichung aber nicht betragen, will der Kunde Ärger bei der Regulierung vermeiden. Auch sollten Vorschäden nicht verschwiegen werden. Oft würden die Fahrzeuge von einem Gutachter der Versicherung in Augenschein genommen, der solche Schäden entdecken könne. (AG/dpa)

Vorheriger ArtikelStärkere Nachfrage nach Neuwagen
Nächster ArtikelAuf Abschiedsfahrt im Porsche GTS Cabrio
Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

Keine Beiträge vorhanden