BMW droht nach Motorbränden in Südkorea Strafverfahren

BMW droht nach Motorbränden in Südkorea Strafverfahren
Ein Mitarbeiter der Korea Transportation Safety Authority zeigt das Loch in einem Abgasrückführungs-(AGR)-Ventil eines BMW. © dpa

BMW droht in Südkorea nach Dutzenden von Motorbränden ein Strafverfahren. Der Vorwurf: die Münchner sollen technische Mängel unter Verschluss gehalten haben.

Zudem wird dem Autobauer vorgehalten, eine Rückrufaktionen verzögert zu haben. Südkoreas Transportministerium kündigte am Montag an, den Fall der Staatsanwaltschaft übergeben zu wollen. Zudem soll BMW eine Geldstrafe von 11,2 Milliarden Won (8,8 Millionen Euro) zahlen.

Ein südkoreanisches Team von zivilen Experten und Regierungsbeamten kam in Übereinstimmung mit eigenen Untersuchungen des deutschen Autobauers zu dem Schluss, dass die Motorbrände auf technische Schwierigkeiten mit einem Kühlsystem für die Abgasrückführung (AGR) zurückzuführen seien. Zwischen Januar und November dieses Jahres habe es in Südkorea 52 Brandvorfälle bei BMW-Autos gegeben.

Probleme sollen seit 2015 bekannt sein

Das Team ging davon aus, dass BMW schon seit 2015 die Probleme  gekannt haben muss. BMW selbst habe mitgeteilt, erst im Juli dieses Jahres den Defekt erkannt zu haben, hieß es. Die Abgasrückführung (AGR) ist eine der wichtigsten Methoden zur Reduzierung der Stickoxid-Emissionen von Dieselmotoren. Laut BMW kann bei den betroffenen Autos wegen der Probleme Kühlflüssigkeit austreten.

Obwohl BMW im Juli etwa 100.000 Autos in die Werkstätten gerufen habe, sei der Rückruf für mehr als 65 000 Fahrzeuge mit dem gleichen AGR-System nicht vor Oktober erfolgt, teilte das Ministerium mit. BMW Korea betonte in einer Stellungnahme dagegen, die BMW Group habe «einen Rückruf eingeleitet, sobald die Hauptursache bestätigt» worden sei. BMW entschuldigte sich erneut für die Vorfälle und betonte, die Rückrufaktion in Südkorea so rasch wie möglich abschließen zu wollen. «Der Austausch der defekten Hardware löst das Problem.» (dpa)

Keine Beiträge vorhanden

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein
Bitte geben Sie Ihren Namen ein