ABS ab 2017 Pflicht für Motorräder

Entwurf der EU-Kommission

Die EU-Kommission will das Antiblockiersystem für Motorräder zur Pflicht machen. Die Neuregelung soll nach einem Entwurf ab 2017 in Kraft treten und die Zahl der Unfalltoten reduzieren.

Das Antiblockiersystem könnte für motorisierte Zweiräder bald vorgeschrieben sein. Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur Motorrad-Rahmenverordnung vorgelegt, der eine entsprechende Vorschrift für alle Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 125 Kubikzentimetern beinhaltet. Die Regelung soll sich auf alle Fahrzeuge mit einer Straßenzulassung beziehen und von 2017 an gelten. Darauf weist Bosch, einer der weltweit führenden ABS-Hersteller, hin.

Zahl der Unfalltoten reduzieren

Mit der Vorschrift will die Kommission die Zahl der Unfalltoten unter den Bikern drastisch reduzieren. Im Jahr 2008 kamen in Deutschland 656 Fahrer eines motorisierten Zweirads bei Crashs ums Leben. Dabei habe sich die Zahl seit 1997 kaum verändert. Der Blockierverhinderer könnte diese Zahl drastisch senken.

Bereits 1988 feierte das ABS sein Debüt in einem Motorrad, doch seien in Europa auch heute noch erst 16 Prozent aller neuen Maschinen mit dem System ausgerüstet. Bosch hat in seinem japanischen Entwicklungszentrum ein eigens auf motorisierte Zweiräder abgestimmtes und noch dazu leichtes und kostengünstiges System konzipiert, das sich für den breiten Einsatz in allen Fahrzeugen eignet. Mit einem ABS müssen Zweiradfahrer selbst bei Vollbremsungen kein Blockieren der Räder und somit auch keinen möglichen Sturz befürchten.

Eine Nutzenanalyse der EU-Kommission hat ergeben, dass sich mit der Neuregelung in den kommenden zehn Jahren die Zahl der Unfalltoten europaweit um über 5 000 Opfer reduzieren lässt. (mid)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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