Kölner Raser kommen wohl doch ins Gefängnis

BGH hebt Urteil auf

Kölner Raser kommen wohl doch ins Gefängnis
Zwei Raser hatten in Köln einen tödlichen Unfall verursacht. © dpa

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen zwei junge Raser aufgehoben. Das Kölner Landgericht hat gegen sie eine Haftstrafe auf Bewährung verhängt. Nun droht ihnen eine Gefängnisstrafe.

Zwei junge Raser aus Köln kommen nach einem verbotenen Autorennen mit tödlichem Ausgang voraussichtlich doch ins Gefängnis. Die obersten Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH) hoben am Donnerstag ein Urteil des Kölner Landgerichts teilweise auf, weil die Haftstrafen gegen die Männer zur Bewährung ausgesetzt waren.

Hier gebe es Begründungsmängel, sagte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible in Karlsruhe. Insbesondere hätte das Kölner Gericht bedenken müssen, wie sich die Aussetzung der Strafen zur Bewährung auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken müsse. Bei dem Rennen war eine 19 Jahre alte Radfahrerin tödlich verletzt worden.

Studentin starb

Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Haftstrafen gefordert. Dem folgte der BGH nicht. Die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung stand nicht zur Debatte. Deshalb sind keine Rückschlüsse möglich, wie die Richter demnächst ein aufsehenerregendes Berliner Urteil bewerten werden. Dort waren im Februar zwei Raser nach einem tödlichen Unfall auf dem Kudamm erstmals wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In Köln hatten sich die damals 21 und 22 Jahre alten Männer im April 2015 aus einer Laune heraus spontan ein Rennen geliefert. Bei Tempo 95 in der Stadt schleuderte eines der getunten Autos aus der Kurve und traf auf dem Radweg die Studentin. Sie starb wenig später.

Das Landgericht hatte den Fahrer des Unfallwagens zu zwei Jahren und den zweiten Raser zu eindreiviertel Jahren Haft verurteilt. Dabei bleibt es nach der Bestätigung durch den BGH. In der Revisionsinstanz werden Urteile rein auf Rechtsfehler geprüft, die Richter können nur korrigierend eingreifen, wenn die Strafe unvertretbar wäre.
Bei fahrlässiger Tötung sind maximal fünf Jahre Haft möglich. Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden. Darüber muss eine andere Strafkammer entscheiden. (dpa)

Vorheriger Artikel2016: Weniger Verkehrstote gab es noch nie
Nächster ArtikelFord Fiesta: Veredelung für die Tabellenführung
Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

Keine Beiträge vorhanden