Schadensfreiheitsrabatt trotz Unfalls behalten

BGH-Urteil

Schadensfreiheitsrabatt trotz Unfalls behalten
Bei manchen Unfallen kann der Schadensfreiheitsrabatt behalten werden © dpa

Der Schadensfreiheitsrabatt kann unter Umständen auch nach einem Unfall gerettet werden. Voraussetzung sind allerdings zwei verschiedene Kfz-Versicherungen.

Wer einen Verkehrsunfall verursacht und den entstandenen Schaden selbst begleicht, muss bei der Kfz-Versicherung keine Zurückstufung im sogenannten Schadensfreiheitsrabatt und somit keine höhere Versicherungsprämie fürchten. Durch ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) haben viele Versicherungsnehmer nach Angaben des Deutschen Anwaltsvereins die Möglichkeit, den verloren geglaubten Schadensfreiheitsrabatt sogar noch nachträglich zu retten.

Schaden mit Anhänger

Voraussetzung sind allerdings mindestens zwei unterschiedliche Kfz-Versicherer, was unter anderem vorkommen kann, wenn man einen Anhänger mitnimmt. In dem verhandelten Verfahren ging es eigentlich um einen Streit zwischen zwei Versicherungsunternehmen. Der Lenker eines Fahrzeuggespanns verursachte einen Unfall. Die Zugmaschine des Unfallgespanns war bei der einen Assekuranz versichert und der Anhänger bei einem anderen Versicherungsunternehmen. Der Versicherer der Zugmaschine zahlte an die Geschädigten Schadensersatz und verlangte von dem Versicherer des Anhängers die Erstattung der Hälfte seiner Aufwendungen. Diesem Begehren hat der BGH entsprochen.

Aus diesem Grunde prüfen nun viele Versicherer, ob sie in der Vergangenheit Schäden reguliert haben, bei denen ein Anhänger beteiligt war. Das hat erhebliche Auswirkungen für die Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter, denn wenn ein Versicherer die Hälfte seiner Aufwendungen von dem Versicherer des Anhängers erstattet erhält, kann es sich für den Versicherungsnehmer doch wieder lohnen, die zweite Hälfte dieser Aufwendungen selbst zu zahlen, um so seinen ursprünglichen Schadensfreiheitsrabatt zu erhalten. Seine wegen der Zurückstufung für die Vergangenheit zu viel gezahlten Prämien bekommt er dann erstattet (BGH, Az. IV ZR 279/08). (mid)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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