Die Pop-up-Radwege in Berlin können vorerst bleiben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht am Dienstag. Ein abschließendes Urteil steht noch aus.
Eingerichtet worden waren die Pop-up-Radwege zu Beginn der Corona-Krise im Schnellverfahren. Mit seinem Urteil hob das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg einen gegenteiligen Beschluss der Vorinstanz auf.
Nach Beginn der Corona-Pandemie hatten Senat und Bezirke im April 2020 damit begonnen, Radwege auf Parkstreifen oder Autospuren zu markieren und entsprechende Schilder aufzustellen. An vielen Stellen wurden die Wege mit Warnbaken abgetrennt. Begründet wurde das mit der Corona-Pandemie, Abstandsgeboten und mehr Sicherheit. Viele Berliner hätten kein Auto, und in Bussen und Bahnen sei es zu eng.
Beschluss im Oktober außer Kraft gesetzt
Bereits im Oktober hatte das OVG auf Antrag des Senats den Vollzug des Verwaltungsgerichtsbeschlusses, nach dem die provisorischen Radwege hätten beseitigt werden müssen, vorläufig außer Kraft gesetzt. Nun wurde in dem Beschwerdeverfahren (AZ OVG 1 S 115/20) endgültig entschieden – allerdings nicht in der eigentlichen Sache. Denn über eine Klage des AfD-Abgeordneten und Verkehrspolitikers Frank Scholtysek gegen die Pop-up-Radwege befindet das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fühlt sich durch den Beschluss des OVG in ihrer Rechtsposition bestärkt, wonach Pop-Up-Radwege in Berlin vorerst nicht zurückgebaut werden müssen. Wie die DUH am Donnerstag mitteilte, würde ein von ihr in Auftrag gegebenes aktuelles Gutachten die Rechtsmäßigkeit von kurzfristigen Pop-Up-Maßnahmen belegen. So würde das Gutachten der Kanzlei Geulen & Klinger belegen, dass Pop-Up-Maßnahmen auch unabhängig von infektionsschutzrechtlichen Erwägungen zulässig sei.
DUH fordert Verdoppelung der Radwege
„Wir brauchen kurzfristig eine Verdopplung der Radwege und Halbierung der Pkw. Unsere Städte ersticken im Autoverkehr. Schwere Unfälle mit Fahrradfahrern sind wegen fehlenden, sicheren Fahrradwegen traurige tägliche Realität. Ausreichende sichere Radwege sind das zentrale Instrument für eine wirksame und schnelle Verkehrswende“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Der DUH-Chef kündigte an, dass man in den kommenden Wochen in über 200 Städten neue formale Anträge auf Einrichtung von Pop-up-Radwegen stellen werde. „Wir zeigen in einem neuen Rechtsgutachten, dass diese Pop-Up-Maßnahmen bereits mit der aktuellen Straßenverkehrsordnung rechtssicher angeordnet und umgesetzt werden können“, so Resch. (mit dpa)