Rundfunkgebühren für Autoradio im Firmenwagen

5,76 Euro an GEZ fällig

Rundfunkgebühren für Autoradio im Firmenwagen
Für ein Autoradion in einem Firmenwagen werden Gebühren fällig. © Ford

Fahrer einea Firmenwagens müssen für ihr Autoradio auch Rundfunkgebühren zahlen. Pro Monat müssen 5,76 Euro an die Gebühreneinzugszentrale entrichtet werden.

Autoradios müssen in Deutschland stets angemeldet werden. In Deutschland treibt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) die Gebühren für Rundfunkgeräte ein, dazu zählen auch das Autoradio oder das Navigationsgerät, wenn es mit dem Radio kombiniert ist.

Allerdings müssen Radio oder Navigationsgerät in einem privat genutzten Auto nicht extra bezahlt werden, wenn schon ein Radio im Privathaushalt angemeldet ist. Das gilt jedoch nicht für Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Für den einen, der Rundfunkgeräte in der gemeinsamen Wohnung gemeldet hat, gelten weitere Geräte - wie das Radio im Auto - als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner muss seine Anlage im Auto aber zusätzlich anmelden, was derzeit 5,76 Euro im Monat kostet.

Korrekte Anmeldung des Radios

Selbständige und Freiberufler zahlen ebenfalls extra. Auch Arbeitnehmer mit Firmenautos müssen sich in der Regel um die korrekte Anmeldung ihres Radios kümmern. Für Arbeitgeber gilt: Ist ein Radio im Auto eingebaut, muss dafür auch die GEZ-Gebühr gezahlt werden. Und zwar für jedes Auto.

Mit der Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer jetzt aber beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2013 von jedem Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte ein geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Die monatliche Rundfunkgebühr von heute 17,98 Euro soll dafür nicht erhöht werden. Hat ein Unternehmen mehrere Betriebsstätten, muss für jede die Gebühr entrichtet werden. Dagegen ist das erste Firmenauto im Monatsbeitrag enthalten. Für alle weiteren muss die GEZ aber nach wie vor extra entlohnt werden. (SP-X)

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