Bei Daimler gehen die Verantwortlichen ganz beschwingt ins Wochenende. Nach einem Gerichtsentscheid bleiben 230 Millionen Euro in den Unternehmenskassen.
Die Millionen-Forderungen von Daimler- Altaktionären wegen der Fusion mit dem US-Autobauer Chrysler sind abgeschmettert worden. Die Werte beider Unternehmen seien vor dem Zusammenschluss 1998 angemessen berechnet worden, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Freitag mit. Damit bleibt dem Autobauer eine Zahlung von insgesamt 230 Millionen Euro an seine Altaktionäre erspart. Der Zusammenschluss ist inzwischen wieder rückgangig gemacht worden, aus DaimlerChrysler wurde Daimler.
Anderes Tauschverhältnis gefordert
Die Anteilseigner - 1,75 Prozent der damaligen Daimler-Benz- Aktionäre - hatten ihre knapp 10,5 Millionen Papiere nicht freiwillig in neue DaimlerChrysler-Aktien getauscht. Nach dem Zwangsumtausch hatten 16 Aktionäre auf eine Zuzahlung in bar geklagt, weil sie die Daimler-Benz AG bei der Verschmelzung für unterbewertet hielten.
Das Landgericht Stuttgart hatte ihnen 2006 recht gegeben und eine Zuzahlung von 22,15 Euro pro Aktie festgelegt. Nach Ansicht des Gerichts wäre für die Daimler-Aktionäre ein anderes Tauschverhältnis angemessen gewesen.
Damals übliche Methode
Dagegen hatte Daimler Beschwerde eingelegt und war nun vor Gericht erfolgreich. Die damals angewandte Methode zur Berechnung der Unternehmenswerte sei üblich und nicht zu beanstanden, teilte das OLG mit. Der Beschluss kann nicht mehr angefochten werden.
Der Autobauer hatte 2007 nach neun gemeinsamen Jahren 80,1 Prozent der Chrysler-Anteile abgegeben, mittlerweile haben sich die Stuttgarter auch von den restlichen Anteilen getrennt. (dpa)