Autohäuser bangen wegen Coronakrise um Existenz

Autohäuser bangen wegen Coronakrise um Existenz
Neuwagenkauf im Autohaus. © dpa

Die Corona-Pandemie stürzt bundesweit Autohäuser in die Krise. Viele Händler bangen um ihre Existenz. Wir sagen, was erlaubt und was in diesen Zeiten verboten ist.

Kfz-Werkstätten dürften grundsätzlich weiterarbeiten, der Verkaufsbetrieb in den Autohäusern ist jedoch verboten. Je nach Bundesland können die Regelungen im Detail aber voneinander abweichen. Zuletzt hatte die Autobranche unter anderem beklagt, dass die eingeschränkten Zulassungsmöglichkeiten für den Handel ein großes Problem darstellen würde.

Der Zentralverband des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK) hat einen Leitfaden für seine Mitglieder veröffentlicht, der auch Kunden einen Überblick über die aktuelle Lage bietet. Eine Übersicht der wichtigsten Punkte.

Kann ich mein Auto reparieren lassen?

Wichtige Reparaturen sind bundesweit erlaubt. Was genau darunter fällt, kann aber je nach Region abweichen. Autofahrer sollten daher im Zweifel bei der Werkstatt, der Kommune oder den zuständigen Behörden der Länder nachfragen. Überall gilt allerdings: Dienstleistungen dürfen nur unter Einhaltung des geltenden Mindestabstands von 1,50 Meter-Mindestabstands erbracht werden. Die Werkstatt muss Kontaktflächen regelmäßig reinigen, die allgemeinen Hygieneregeln sind einzuhalten. Mitarbeiter und Kunden sollten nicht gleichzeitig in einem Fahrzeug sitzen.

Schönheitsreparaturen oder Reifenwechsel erlaubt?

In einigen Bundesländern darf die eigene Wohnung nur aus triftigem Grund verlassen werden. Ein Reifenwechsel zählt laut ADAC und RÜV Rheinland nicht überall zwingend dazu. Auch Schönheitsreparaturen sind in einigen Regionen möglicherweise untersagt. Im Zweifel sollten Autofahrer bei ihrer Werkstatt nachfragen, welche Arbeiten aktuell erlaubt und vor Ort möglich sind.

Kann ich im Autohaus noch einen Neuwagen kaufen?

Nein. Reine Handelsbetriebe sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Bei Betrieben mit gemeinsamem Handels- und Werkstattbetrieb an einem Standort muss der Handelsbereich für den Publikumsverkehr gesperrt sein. Gibt es keine bauliche Trennung, muss der Verkaufsraum durch Absperrungen oder Schilder sichtbar abgegrenzt sein. Offene Ausstellungsflächen im Außenbereich dürfen von Kunden hingegen weiterhin betreten werden, ein Verkauf ist dort aber auch untersagt. Interessenten können die Fahrzeuge allerdings durchaus in Augenschein nehmen und sie anschließend online kaufen.

Sind Probefahrten erlaubt?

Dazu gibt es laut ZDK regional unterschiedliche Regeln. Interessenten sollten beim Händler nachfragen.

Ist die Übernahme Neuwagen noch möglich?

Die Übergabe ist grundsätzlich zulässig, allerdings gelten auch dabei die Abstandsregeln. Die meisten Autohäuser dürften mittlerweile einen Weg gefunden haben, Schlüssel und Papiere ohne direkten Kontakt zwischen Verkäufer und Kunde auszuhändigen.

Dürfen Ersatzteile verkauft werden?

Auch Ersatz- und Verschleißteile, die nicht direkt von der Werkstatt eingebaut werden, dürften nach Einschätzung des ZDK in der Regel weiterhin verkauft werden. Zumindest dann, wenn der Verkauf nicht örtlich im für den Publikumsverkehr geschlossenen Teil des Betriebs erfolgt. Diese Regelung soll verhindern, dass Autos in schlechtem Sicherheitszustand auf den Straßen unterwegs sind, etwa mit rissigen Wischerblättern oder defekten Leuchten.

Ist ein Hol- und Bringservice der Werkstatt erlaubt?

Seat bietet während der Coronakrise einen kostenlosen Hol-und-Bringservice. Foto: Seat

Ja. Die Kunden sollten allerdings aus Höflichkeit darauf achten, ein möglichst sauberes Fahrzeug zu übergeben. Der Autobauer Seat hat beispielsweise für seine Kunden einen kostenlosen Hol- und-Bringservice eingerichtet, damit notwendige Service-Intervalle durchgeführt werden können. Der Handel erhält dafür pauschal 30 Euro von der VW-Tochter.

Bekomme ich einen Werkstattersatzwagen?

Auch das ist rechtlich ohne weiteres möglich.

Muss ich mit Verzögerungen bei der Reparatur rechnen?

Die meisten Betriebe arbeiten zwar aktuell, allerdings unter besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Und auch der Personalstand dürfte teilweise ausgedünnt sein. Längere Wartezeiten als üblich sind also nicht unwahrscheinlich. Wer schon vor Beginn der Coronakrise eine Reparatur veranlasst hat, muss unter Umständen ebenfalls länger auf sein Fahrzeug warten. Wurde ein verbindlicher Termin vereinbart oder dauern die Arbeiten ungewöhnlich lange, kann die Werkstatt sich nach Einschätzung des ZDK in vielen Fällen auf „höhere Gewalt“ berufen. Wurde das Fahrzeug nach Ausbruch der Krise und Bekanntwerden der Folgen für den einzelnen Betrieb angenommen, gilt das wohl eher nicht. (SP-X)

Keine Beiträge vorhanden

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein
Bitte geben Sie Ihren Namen ein