Urlaubsreise: Andere Länder, andere Strafen

Urlaubsreise: Andere Länder, andere Strafen
Zu hohes Tempo kann in vielen Ländern sehr schnell richtig teuer werden © SP-X

Vor dem nächsten Corona-Winter wollen viele im Urlaub bloß weit weg. Doch im Ausland gelten oft spezielle Regeln – und höhere Bußgelder.

Wer mit dem Auto in fremde Länder reist, sollte sich auch dort an die Verkehrsregeln halten. Und sie vor allem kennen. Denn die Strafen können empfindlich höher ausfallen als hierzulande.

Im europäischen Vergleich hat Norwegen die höchste Gebühr für zu schnelles Fahren: 20 km/h zu viel kosten dort 480 Euro. Mit 170 Euro sind die Bußgelder auch in Italien und der Schweiz hoch, Großbritannien kassiert 115 Euro, wie der ADAC mitteilt. Wie hoch genau die Tempolimits auf den jeweiligen Straßenarten sind, lässt sich am Grenzübergang auf großen Tafeln ablesen.

Für Fahranfänger gelten in vielen Ländern Sonderregelungen. In Frankreich ist ihnen in den ersten drei Jahren auf Landstraßen maximal Tempo 80 erlaubt, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen nur 110 km/h. In Italien dürfen Fahranfänger maximal 100 km/h auf Autobahnen und 90 km/h auf Landstraßen fahren. Spezielle Regeln gibt es auch für Wohnmobile oder Gespanne mit Anhänger. Wer solch ein Fahrzeug nutzt, sollte sich vorher genau informieren.

Von Tagfahrlicht bis Rauchverbot

Während in Deutschland das Fahren mit Tagfahrlicht freiwillig ist, ist es in vielen europäischen Ländern vorgeschrieben, etwa in Dänemark, Estland und Norwegen. In Italien muss es außerorts und auf der Autobahn eingeschaltet werden. Wer kein spezielles Tagfahrlicht hat, nutzt das Abblendlicht. Ein Verstoß gegen die Regeln kann teuer werden. Gleiches gilt, wenn man sich über das Rauchverbot im Auto hinwegsetzt. Dieses gilt bei minderjährigen Mitreisenden etwa in England, Frankreich, Griechenland, Österreich, Luxemburg und Italien. Die Altersgrenzen unterscheiden sich teilweise, für Cabrios gibt es manchmal Ausnahmen. Eine ungewöhnliche Verkehrsregel herrscht in Tirol. Dort ist das Umfahren von Autobahn-Staus über Landstraßen im Sommer und über Pfingsten zeitweise verboten.

Auch auf Fahrverbotszonen müssen Autofahrer im Ausland achten. In vielen französischen Städten wie Paris, Grenoble oder Lyon gibt es Umweltzonen, die nur mit der „Crit’Air“-Vignette befahrbar sind, die sichtbar am Auto angebracht werden muss. Sie kann inklusive Versandkosten für rund 5 Euro bestellt werden. In Belgien gibt es Umweltzonen zum Beispiel in Antwerpen und Brüssel. Verstöße gegen die Vorschriften werden dort mit einem Bußgeld zwischen 150 und 300 Euro geahndet.

Bußgelder für im EU-Ausland begangene Verkehrsverstöße können seit 2010 in Deutschland eingetrieben werden. Mit dem Halterdaten-Austausch innerhalb der EU, können verkehrssicherheitsrelevante Verstöße wie etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Überhol- oder Handyverstöße schnell verfolgt werden. Punkte in Flensburg gibt es für im Ausland begangene Verkehrsverstöße jedoch nicht. Auch ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Fahrberechtigung in Deutschland aus. (SP-X)

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