Falsche Legenden im Straßenverkehr

Auffahrunfall und Parkplatzblockade

Falsche Legenden im Straßenverkehr
Oft werden richtige Verhaltensweisen von Nicht-Wissenden mit ominösen Gesten quittiert. © DVR

Wer spät erst Reißverschlussverfahren die Spur wechselt, wird häufig von den anderen Verkehrsteilnehmern angefeindet. Dabei befindet sich der Wechsler vollkommen im Recht.

Nicht alle Weisheiten, die einem während oder auch gleich schon zu Beginn des Autofahrerlebens über den Weg laufen, stimmen auch. Wer sich darüber hinwegsetzt und sich in rechter Weise in den Verkehr einbringt, erhält als Lohn nicht selten wüste Beschimpfungen der unwissenden Verkehrsteilnehmer.

Im folgenden werden fünf Situationen beschrieben, die den bereits so Handelnden den Mut geben soll, weiterhin trotz der Anfeindungen rechtens zu handeln, und den Nicht-Wissenden die Augen öffnen sollen.

Reißverschlussverfahren

Drängle ich mich vor, wenn ich bei einer Fahrbahnverengung bis ganz vorne durchfahre?

Nein! Damit der Verkehr reibungslos fließt, gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) das Reißverschlusssystem bei endenden, oder aufgrund von Hindernissen nicht nutzbaren Fahrspuren. Dabei müssen sich Fahrzeuge abwechselnd in die weiterführende Spur einfädeln. Wer sich zu früh einordnet, nutzt die Fahrbahn nicht bestmöglich aus und verursacht oder verlängert damit eher einen Stau. Wer sich also erst unmittelbar vor Ende des Fahrstreifens einordnet, mogelt sich nicht durch.

Schuld beim Auffahrunfall

Wer auffährt, ist immer schuld.

Das stimmt nicht. Je nach Verhalten des Vorausfahrenden trifft ihn auch eine Teilschuld. Hat er nachweislich den Auffahrunfall provoziert, zum Beispiel durch eine vorsätzliche scharfe Bremsung, trägt der Vordermann sogar die volle Schuld. Allerdings muss man dies auch beweisen können.

Zugeparkter Parkplatz

Blockiert jemand meinen privaten Parkplatz, darf ich ihn zuparken.

Auf keinen Fall! Zuparken ist Nötigung. Am besten ruft man in solchen Fällen die Polizei, die versucht, den Halter ausfindig zu machen. Wer selbst ein Abschleppunternehmen beauftragt, um den störenden Parker entfernen zu lassen, muss in Vorkasse gehen und die Kosten vom Halter des falsch geparkten Pkw zurückfordern. Ob das gelingt, hängt auch von den Umständen ab. Falls Ihnen beispielsweise zugemutet werden kann auf einem anderen freien Platz in der Nähe zu parken, greift die Schadensminderungspflicht.

Verkehrsunfall

Müssen alle Beteiligten nach einem Verkehrsunfall ihre Autos genauso stehen lassen?

Nein, wenn sie weiterfahren können, sollen die Beteiligten sogar die Straße für den Verkehr räumen. Am besten markiert man die Position der Unfallfahrzeuge mit Kreide auf der Straße oder macht Fotos von der Unfallsituation.

M + S-Reifen

Gute Winterreifen erkennt man am „M+S“-Symbol.

Falsch! Das „M+S“-Zeichen ist kein gesetzlich geschütztes Symbol. Daher gibt es unzählige Reifen mit dieser „Matsch + Schnee“-Kennung, die jedoch völlig ungeeignet für den Wintereinsatz sind. Beim Kauf ist deshalb auf das Schneeflockensymbol zu achten. Nur solche Pneus erzielen im Vergleich zu einem Referenzreifen zuverlässig mindestens sieben Prozent bessere Fahreigenschaften auf Schnee. (SP-X)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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