Auffahrunfall: Nicht immer zahlt der Hintermann alles

Urteil des Amtsgerichtes München

Auffahrunfall: Nicht immer zahlt der Hintermann alles
Nicht bei jedem Auffahrunfall muss der Hintermann den gesamten Schaden bezahlen. © GDV

In der Regel muss bei einem Auffahrunfall der Hintermann den Schaden übernehmen. Doch es gibt auch Ausnahmen.

Wer für Tiere bremst, riskiert eine Mitschuld, wenn ihm jemand auffährt. In einem Fall vor dem Amtsgericht München musste die Tierfreundin ein Viertel des Schadens übernehmen. In der Regel gilt, dass zahlt, wer auffährt.

Kein Unfall ohne bremsen

Hier ereignete sich der Unfall, weil die vorausfahrende Autofahrerin für ein Eichhörnchen gebremst hatte, obwohl dies – nach Ansicht der Richter - nicht unbedingt notwendig war. Der Hintermann musste 75 Prozent des Schadens tragen.

Mit einem plötzlichen scharfen Bremsen des Vorausfahrenden müsse ein Autofahrer grundsätzlich immer rechnen. Die Frau müsse aber zu 25 Prozent haften. Sie habe nur wegen eines Kleintiers gebremst, zitiert der Deutsche Anwaltsverein aus dem Urteil. Ohne das Bremsen wäre es nicht zu dem Unfall gekommen. (AZ: 331 C 16026/13)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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