In der Regel muss bei einem Auffahrunfall der Hintermann den Schaden übernehmen. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Wer für Tiere bremst, riskiert eine Mitschuld, wenn ihm jemand auffährt. In einem Fall vor dem Amtsgericht München musste die Tierfreundin ein Viertel des Schadens übernehmen. In der Regel gilt, dass zahlt, wer auffährt.
Kein Unfall ohne bremsen
Hier ereignete sich der Unfall, weil die vorausfahrende Autofahrerin für ein Eichhörnchen gebremst hatte, obwohl dies – nach Ansicht der Richter - nicht unbedingt notwendig war. Der Hintermann musste 75 Prozent des Schadens tragen.
Mit einem plötzlichen scharfen Bremsen des Vorausfahrenden müsse ein Autofahrer grundsätzlich immer rechnen. Die Frau müsse aber zu 25 Prozent haften. Sie habe nur wegen eines Kleintiers gebremst, zitiert der Deutsche Anwaltsverein aus dem Urteil. Ohne das Bremsen wäre es nicht zu dem Unfall gekommen. (AZ: 331 C 16026/13)