Aral errichtet Schnelllader an 180 REWE-Märkten

Bis Ende 2024

Aral errichtet Schnelllader an 180 REWE-Märkten
Ein Volkswagen ID.3 lädt an einer Schnellladestation von Aral. © Aral

Aral baut seine Kooperation mit REWE aus. Bis Ende 2024 sollen an 180 Märkten der Lebensmittelkette Schnelllader installiert werden.

Wie Aral am Freitag mitteilte, sollen pro REWE-Parkplatz zwei Ladepunkte entstehen. Somit könnten bis 2024 insgesamt mindestens 720 Ladepunkte an den Standorten von REWE installiert werden.

„Partnerschaften wie diese sind genau das, was wir brauchen, um unser Angebot an E-Ladesäulen schnell auszubauen. Unser Ziel ist es, unseren Kundinnen und Kunden schnelles und zuverlässiges Laden dort zu ermöglichen, wo sie es brauchen“, sagte Alexander Junge, bei Aral Vorstand für E-Mobilität.

REWE plant mit 4000 Ladepunkten

„Mit den Schnellladesäulen von Aral pulse erweitern wir unsere E-Infrastruktur: Dieses zusätzliche Angebot vereinfacht den Alltag unserer Kundinnen und Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Rahmen unserer eigenen Klima-Ambitionen planen wir, bis 2024 insgesamt 4000 Ladepunkte an bestehenden Mietobjekten und Neubauten zu installieren“, fügte REWE-Vorstand Telerik Schischmanow hinzu. Die Partnerschaft mit Aral leiste hier einen wichtigen Beitrag.

Aral und REWE kooperieren beriets seit Februar 2016. Die Kooperation umfasst derzeit an 768 Aral-Tankstellen REWE To Go-Shops. Mit der Kooperation mit REWE schafft sich Aral die Möglichkeit, seine Ladestationen an vielen der verkehrsgünstig gelegenen Supermärkte aufzustellen. Die erste Ladseäule soll im vierten Quartal des kommenden Jahres den Betrieb aufnehmen.

Mit den 150 kW-Säulen ist es für Fahrer eines E-Autos möglich, innerhalb von zehn Minuten eine Reichweite von bis zu 150 Kilometer zu laden, sofern das Fahrzeug über die entsprechende Ladeleistung verfügt. Mit der Kooperation mit Aral reagiert das Lebensmittelunternehmen auf die Anforderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes. Es sieht ab 2025 für alle nicht zum Wohnen genutzten Gebäude mit mehr als 20 Stellplätzen einen Ladepunkt vor.

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