Auch Anwälte sind vor den Parkzonen in der Nähe der Gerichtsgebäude nicht vor Kosten gefeit. Ein Antrag auf eine Ausnahmeregelung wurde abgelehnt.
Auch Anwälte müssen in den Parkzonen rund um die Gerichtsgebäude Gebühren bezahlen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht (Az.: 11 K 645/09). Denn selbst wenn Rechtsanwälte mehrmals täglich Termine an bestimmten Gerichten wahrnehmen, gelten sie nicht als Anlieger sondern als Berufspendler, so die Richter.
Zehn Kilogramm Aktenmaterial
Eine Berliner Anwaltskanzlei hatte beim Bezirksamt für die von ihnen genutzten Pkw eine Ausnahmegenehmigung von der Parkgebührenpflicht sowie eine Parkvignette beantragt. Begründet wurde der Antrag mit der Wahrnehmung zahlreicher Termine an den Gerichten in den jeweiligen Parkzonen.
Das umfangreiche Aktenmaterial von bis zu zehn Kilogramm pro Termin mache eine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar. Weder das Bezirksamt noch das Verwaltungsgericht wollte diese Begründung jedoch gelten lassen.