Das grüne Ampellicht bedeutet nicht unbedingt freie Fahrt. Wer aufgrund eines Rückstaus den Quer- oder Gegenverkehr blockiert, kann von der Polizei zur Kasse gebeten werden.
Besonders in der Hauptverkehrszeit werden Ampelkreuzungen in Großstädten immer wieder zum Nadelöhr. Im letzten Moment der Grünphase wollen Autofahrer noch schnell drüberfahren, kommen aufgrund des stockenden Verkehrs jedoch nicht weit und blockieren dann oftmals die Durchfahrt für den Quer- oder Gegenverkehr. Wer so handelt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen.
Kreuzung muss komplett überquert werden
Die Situation an Kreuzungen wird von der Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt: Autofahrer dürfen nur dann in die Kreuzung fahren, wenn sie sicher sind, dass diese auch komplett überquert werden kann. Wer schon im Vorfeld registriert, dass sich der Verkehr zurückstaut, muss auch bei grünem Ampellicht an der Haltelinie stehen bleiben. Frei bleiben müssen bei einem Stau auch Einmündungen.
Damit Fahrzeuge beispielsweise aus einer Seitenstraße heraus- oder von einem Parkplatz herunterfahren und sich einordnen können ist das Hinweisschild „Bei Rot hier halten“ auf jeden Fall zu berücksichtigen. Auch wenn die Entfernung zur Ampel mehrere Wagenlängen beträgt, muss man an der vorgezogenen Haltelinie stoppen, so der TÜV Rheinland. (SP-X)