Die Vorsicht zu Karneval, Fastnacht oder Fasching beginnt schon bei der Anreise. Ein opulentes Echsen-Outfit oder Clownschuhe taugen nicht zum Autofahren. Generell gilt: Kostüme dürfen weder Sicht, Gehör noch die Bewegungsfreiheit einschränken. Ansonsten droht ein Bußgeld bis zu 35 Euro. Gar 60 Euro kostet es, wenn das Gesicht am Steuer verhüllt ist. Bemalung oder Clownsnase gehen gerade noch.
Deutlich teurer wird’s bei Alkohol am Steuer. Mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol und ohne weitere Auffälligkeiten sind in aller Regel 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot die Folge. Ein Taxi ist da deutlich billiger. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für alle unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Ansonsten werden 250 Euro Geldbuße und ein Punkt fällig. Zudem wird ein Aufbauseminar Pflicht und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.
Strafrechtliche Konsequenzen können schon vorher folgen. So gilt eine Alkoholfahrt zwischen 0,3 Promille und 1,09 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen als Straftat. Die Konsequenz sind Geldstrafen, mehrmonatiger Führerscheinentzug und drei Punkte. Sogar Freiheitsstrafen mit oder auch ohne Bewährung können laut ADAC bei Wiederholungstätern oder bei alkoholbedingten Unfällen mit Personenschäden drohen.
Die Grenze zur Straftat ist schnell erreicht
Die absolute Fahruntüchtigkeit ist mit 1,1 Promille erreicht – und sie ist automatisch eine Straftat. Ohne dass zusätzliche Beweise erforderlich sind, folgen Strafen und ein mehrmonatiger Führerscheinentzug sowie drei Punkte. Zudem kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Ab 1,6 Promille ist die MPU automatisch vorgeschrieben, auch bei Radlern. Die genannten Werte gelten übrigens auch für Fahrten auf Motorrädern und elektrischen Tretrollern. Für Wiederholungstäterinnen und -täter erhöhen sich die verhängten Sanktionen stark.
Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall baut, muss nicht nur mit der Schuld leben und strafrechtliche Konsequenzen fürchten, sondern bekommt auch Ärger mit der Versicherung. Zwar kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für die verursachten Fremdschäden auf. Allerdings kann der Versicherte in Regress genommen werden, in der Regel bis zu einer Höhe von 5000 Euro, so der ADAC.
Alkoholtester für den Privatgebrauch liefern keine verlässlichen Werte, warnt die Verkehrspsychologin Marie-Christin Perlich vom TÜV Thüringen. Die vermeintliche Sicherheit sei trügerisch. Auch weil das Risiko bestehe, sich an eine Grenze „heranzutrinken“.
Gefahr droht auch am Morgen danach. Zwar mögen Schlafen, Kaffeetrinken oder Duschen das Wohlbefinden steigern, den Abbau des Restalkohols beschleunigen sie wie andere vermeintliche Wundermittel aber nicht. Als grober Richtwert gilt, dass der Körper nur rund 0,1 Promille pro Stunde abbaut. Menschen vertragen zudem Alkohol unterschiedlich gut. Wer also bis tief in die Nacht mit Bier, Schnaps und Co auf den Putz haut, ist morgens ganz sicher noch nicht wieder fahrtauglich.