Promillefahrt: Das Risiko fährt mit

Promillefahrt: Das Risiko fährt mit
Ein Alkoholtester bietet eine Orientierung. Idealerweise sollte man aber nüchtern Auto fahren. © Seat

Fahren unter Alkohol ist keine gute Idee. Bereits 0,3 Promille reichen für eine relative Fahruntüchtigkeit. Eine Promillefahrt birgt entsprechend Risiken

Wenn sich der Sommer dem Ende zuneigt, haben Weinfeste und Erntedankfeiern Hochkonjunktur. Vor allem auf dem Land kommt es in dieser Zeit gehäufter zu Verkehrskontrollen durch die Polizei. Nicht nur deshalb sollte nach dem Konsum von Wein, Bier und Schnaps das eigene Auto stehen bleiben.

In Verbindung mit Ausfallerscheinungen reichen laut Rechtsprechung 0,3 Promille für eine relative Fahruntüchtigkeit. Sollte es zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug kommen, drohen dem vermeintlich leicht alkoholisierten Fahrer sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Ab 0,5 Promille ein Monat Fahrverbot

In jedem Fall das legale Maß überschritten hat man jenseits der 0,5-Promillegrenze. Bei einem Verstoß gegen dieses Limit sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Wer zum zweiten Mal mit mehr als 0,5 Promille erwischt wird, muss sogar 1.000 Euro zahlen, drei Monate auf den Führerschein verzichten und zwei weitere Flensburg-Punkte auf seinem Konto parken.

Auch am Tag nach dem Weinfest sollte man sich genau überlegen, ob man schon bereit für eine Autofahrt ist. Wer tief ins Glas geschaut hat, hat am nächsten Morgen selbst bei vermeintlich klarem Kopf noch erhebliche Mengen Restalkohol im Blut. Und auch damit kann man seinen Führerschein gefährden. Als Faustregel gilt: Ein gesunder Körper baut in einer Stunde etwa 0,1 Promille Alkohol ab.

Ein Alkoholverbot gilt übrigens auch für Radfahrer. Wer mit 0,3 Promille oder mehr fahrrauffällig am Lenker erwischt wird, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Knüppeldick kann es kommen, wenn man mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Drahtesel fährt. Dann muss man mit drei Punkten in Flensburg, einer mitunter hohen Geldstrafe und der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Die Fahrerlaubnis kann man verlieren, wenn man sich der kostspieligen MPU verweigert oder diese nicht besteht. (SP-X)

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