Auf französischen Straßen muss ab dem 1. Juli immer ein Alkoholtestgerät im Auto liegen. Die Regelung gilt auch für Reisende.
In Frankreich müssen Auto- und Motorradfahrer künftig ein Alkoholtestgerät mitführen. Die Regelung tritt laut dem Automobil-Club Verkehr (ACV) am 1. Juli in Kraft und gilt auch für Touristen; nach einer viermonatigen Eingewöhnungsphase droht bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld von 11 Euro.
Alkohol-Testgeräte ab 1,50 Euro
Passende Einweg-Testgeräte gibt es für rund 1,50 Euro in Apotheken, Diskotheken und an Tankstellen. Mit der Maßnahme will die Regierung gegen die steigende Zahl von Alkoholunfällen vorgehen. (SP-X)