Autofahrer sollten nach einer durchzechten Nacht auf den Restalkohol achten. Denn pro Stunde baut der Körper nur 0,1 Promille ab. Wer mit einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille erwischt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen.
Nach einer durchzechten Nacht sollten Autofahrer den Restalkohol in ihrem Blut nicht unterschätzen. Davor warnt der ADAC mit Blick auf die vielen Oktober- und Weinfeste, die in den nächsten Wochen im ganzen Land veranstaltet werden. Der Körper baut nur rund 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab, erklärt der Club. Deshalb dürften Festbesucher womöglich auch am Morgen nach der Fete noch nicht fahren und sollten besser öffentliche Verkehrsmittel nutzen - auch wenn sie das letzte Glas schon Stunden zuvor geleert haben.
Fahrverbot, Punkte und Bußgeld
Wer mit einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, muss mit mindestens 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und vier Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Bei auffälliger Fahrweise oder nach einem Unfall können schon 0,3 Promille für eine Strafanzeige ausreichen, betont der ADAC.
Dann ist der Führerschein für sechs oder mehr Monate weg. Obendrein gibt es eine saftige Geldstrafe und sieben Punkte. Ab 1,1 Promille ist die absolute Fahruntauglichkeit mit ähnlichen Konsequenzen erreicht. (dpa/tmn)