Ein defekter Stromspeicher ist beim E-Auto meist gleichbedeutend mit Totalschaden. Eine Gewährleistung soll dieses Risiko auffangen.
Es entspricht dem Motorschaden beim Verbrenner: Gibt beim E-Auto der Akku den Geist auf, drohen enorme Kosten – in den meisten Fällen dürfte es sich sogar um einen Totalschaden handeln. Um den Kunden diese Angst zu nehmen, sollen Hersteller von Elektroautos in Zukunft dazu verpflichtet werden, eine Mindesthaltbarkeit für Traktionsbatterien zu gewährleisten.
Auf einen vorläufig noch unverbindlichen Entwurf für eine solche Regelung haben sich die Mitglieder des „Weltforums für die Harmonisierung fahrzeugtechnischer Vorschriften“ der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) geeinigt. Sollte die Regelung in Kraft treten, wären Autohersteller dazu verpflichtet, bei Akkus nach 5 Jahren oder 100.000 Kilometer mindestens 80 Prozent Restkapazität zu gewährleisten – nach 160.000 Kilometer oder 8 Jahren noch mindestens 70 Prozent.
USA, China und die EU sind mit dabei
Neben den USA, China und der EU haben sich weitere Herstellerländer von Autos auf die Einführung dieser Mindesthaltbarkeitsregelung für Traktionsbatterien von E-Fahrzeugen verständigt. Im März 2022 soll eine Abstimmung der Nationen zum Entwurf einer verbindlichen Regelung folgen, der anschließend die Länder noch zustimmen und sie dann vermutlich ab 2023 in nationales Recht überführen müssen.
Grundsätzlich will man mit der Restkapazitäts-Verpflichtung den Einsatz qualitativ schlechter Batterien verhindern und das Verbraucher-Vertrauen in E-Fahrzeuge stärken. Die UNECE erwartet bis 2025 einen Anteil von E-Autos im globalen Gesamt-Fahrzeugmarkt von 10,4 bis 19 Prozent. 2020 lag der Anteil noch bei 4,6 Prozent. (SP-X)