ADAC: Nun auch Pannenhilfe für Fahrräder

ADAC: Nun auch Pannenhilfe für Fahrräder
Der ADAC bietet nun auch für Fahrradfaherinnen und Fahrradfahrer Pannenhilfe an. © ADAC/Gerd George

Die Gelben Engel des ADAC leisten nicht nur bei Autos Pannenhilfe. Seit Juni wird dieser Service auch für Fahrräder angeboten.

Ganz neu sind Pannenhilfen für Fahrräder als zusätzliches Angebot von Automobilclubs nicht mehr. Zu den Vorreitern gehört etwa der ACV, der diesen Service bereits 2016 in den Leistungsumfang seiner Mitgliedschaft aufgenommen hat. Mittlerweile gehören Fahrrad-Pannenhilfen bei fast jedem Automobilclub dazu.

Seit Juni 2022 gilt das auch für den großen ADAC. Viele Mitglieder von Automobilclubs haben allerdings noch längst nicht verinnerlicht, dass sie bei Problemen mit dem Fahrrad in vielen Fällen spontan Hilfe per Telefon anfordern können. Allerdings gibt es zwischen Fahrrad-Pannenservices der Clubs einige gravierende Unterschiede, die vor allem die Leistungsumfänge sowie die Tarifstruktur betreffen.

Unterschiedliche Tarife

So bieten einige Automobilclubs unterschiedlich teure Mitgliedschaften an, bei denen in einigen Fällen die günstigeren Tarife die Fahrrad-Pannenhilfe weiter ausschließen. Wer sich zum Beispiel beim AvD für die Tarife „Help“ und „Help Plus“ entscheidet, muss weiterhin auf einen Fahrradschutzbrief verzichten. Der ist erst im teuren „Help Plus Familie“-Tarif ist dieser enthalten. Der ACE wiederum hat eine Fahrrad-Pannenhilfe in jedem seiner drei Tarife eingebunden, den Leistungsumfang jedoch gestaffelt.

Classic-Mitglieder können beim ACE die Fahrrad-Pannenhilfe zum Beispiel nur in Anspruch nehmen, wenn sie mindestens zehn Kilometer vom Wohnort entfernt ein Problem haben. Einen umfassenderen Service sogar zuhause gibt es erst bei den Comfort-Tarifen. Beim ACV, der in seine beiden Grundtarife eine Fahrrad-Pannenhilfe inkludiert, ist das Leistungsspektrum ebenfalls gestaffelt. So sind im teuren Premium-Tarif viele Schutzbrief-Leistungen wie ein Anspruch auf ein Ersatzfahrrad für maximal 7 Tage oder die Fahrrad-Bergung enthalten. Der ARCD wiederum hat einen Einheitstarif, der ebenfalls einen Fahrradschutzbrief mit großem Leistungsspektrum inkludiert. Der ADAC wiederum hat in allen seinen kostenpflichtigen Mitgliedschafts-Tarifen eine Fahrrad-Pannenhilfe integriert, die einen einheitlichen Leistungsumfang abdeckt.

Mobile Hilfe am Pannenort

Ist im Mitgliedstarif des Autoclubs eine Fahrrad-Pannenhilfe enthalten, kann das Mitglied wie bei einer Autopanne eine mobile Hilfe direkt zum Pannen- oder Unfallort bestellen. In allen Fällen ist der Service 24/7 verfügbar. Wenn möglich, machen die Pannenhelfer direkt vor Ort Fahrrad oder Pedelec wieder flott. Ist dies nicht möglich, wird das Gefährt in der Regel zu einer Werkstatt transportiert und für die Weiterreise des Besitzers gesorgt. Kann das Rad weder durch die mobile Pannenhilfe noch in einer Fahrradwerkstatt kurzfristig wieder fahrbereit gemacht werden, übernehmen die Schutzbriefversicherungen einiger Clubs, etwa beim ACE und dem ACV, sogar die Kosten für ein Ersatzfahrrad.

Der Grund für die Panne darf durchaus banal sein. Der „Notfall“ gilt für einen gebrochenen Rahmen genauso wie für eine Reifenpanne, bei der sich der Reifen nicht mehr aufpumpen lässt. Sollte jedoch der Seitenständer während der Fahrt klappern, gilt das nicht als Panne. Das Bike muss durch den aufgetretenen Schaden fahruntüchtig sein. Das gilt auch, wenn der Schaden durch einen Unfall verursacht wurde. Einige Clubs akzeptieren als Pannengrund auch einen defekten Akku bei Pedelecs, speziell der ADAC hilft sogar, sollte die Batterie lediglich entladen sein. ACV, AvD und der ACE schließen hingegen einen entladenen oder gestohlenen Akku als Pannengrund aus.

Teils mit Einschränkungen

Es gibt eine Reihe von Situationen, bei denen die Pannenhilfe für Radfahrer nicht greift. Bei einigen Clubs wie dem ARCD oder ADAC sind Einsätze etwa im Ausland oder für Einsatzfahrzeug schwer erreichbare oder nicht sichere Orte ausgeschlossen. Bei AvD und ACV gilt der Fahrrad-Schutzbrief hingegen europaweit. Verweigert wird in einigen Fällen auch der Einsatz bei Rädern für eine gewerbliche Personenbeförderung oder bei Mitgliedern, die einen Heimtransport wünschen, weil ihr Rad gestohlen wurde. Auch fahrlässige Beschädigungen sind in einigen Fällen als Pannenhilfegrund ausgeschlossen.

Ein Vergleich der Angebote im Detail wird für die meisten Automobilclub-Mitglieder jedoch kaum in Frage kommen. Weil die Fahrrad-Pannenhilfe mittlerweile in vielen Fällen eine kostenlose Beigabe ist, wird für die meisten eher das Gesamtpaket mit Fokus aufs Auto entscheidend bleiben. Wichtiger ist es vielmehr, das Mitglieder ihre Bewusstsein dafür schärfen, dass sie im Bedarfsfall tatsächlich auch diese Dienstleistung in Anspruch nehmen können, obwohl sie gerade nicht mit dem Auto unterwegs sind. (SP-X)

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