Karneval: Darauf sollten nicht nur Autofahrer achten

Karneval: Darauf sollten nicht nur Autofahrer achten
Hände weg vom Lenkrad: Alkoholisiert sollte man nicht Auto fahren. © HUK Coburg

Es herrscht in den Karnevalhochburgen wie Köln und Mainz ausgelassene Stimmung. Darauf sollten sich nicht nur Autofahrer einstellen.

In der fünften Jahreszeit sind viele Regeln außer Kraft gesetzt. Nicht allerdings die Straßenverkehrsordnung. Und auch der gesunde Menschenverstand sollte noch beachtet werden. Wer beides tut, kommt auch als Autofahrer sicher durch den Karneval.

Nicht nur in den Karnevalshochburgen am Rhein gibt es klassischen Straßenkarneval mit Umzügen. Auch in kleineren Städten und Dörfern wird dieser Brauch gepflegt. Oftmals werden dafür ganze Straßenzüge gesperrt. Anwohner und Anlieger sollten sich rechtzeitig über den Verlauf des Umzuges informieren. Denn während der Feierlichkeiten ist in der Regel kein Durchlass für Privatfahrzeuge.

Regeln gelten bereits vor Umzügen

Oft gilt das schon lange vor Umzugsbeginn. Hinzu kommen temporäre Halteverbote. Drei Tage haben Parker in den betroffenen Abschnitten für gewöhnlich Zeit zum Umparken, dann kann das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Einen sicheren Parkplatz zu finden, empfiehlt sich aber ohnehin, schließlich sollen die feiernden, nicht immer ganz nüchternen Jecken keinen Schaden am Kfz verursachen. Bei Vandalismus schützt lediglich die Vollkasko, eine Teilkasko kommt nur bei einem aufgebrochenen Auto auf.

Auf alkoholisierte Fußgänger achten

Wer an den Fastnachtstagen mit dem Auto unterwegs ist, sollten besonders aufmerksam sein. Jecken auf dem Bürgersteig mit mehr oder weniger Alkohol im Blut könnten jederzeit auf die Fahrbahn treten. Die Einhaltung von Verkehrsregeln steht bei Feiernden nicht unbedingt ganz oben auf der Liste, außerdem können ihre Kostüme das Sichtfeld einschränken und somit die Wahrnehmung von anderen Verkehrsteilnehmern erschweren.

Apropos Verkleidung: Autofahrer sollten sich nicht mit Hüten, Perücken, dicken Brillen oder wallenden oder unförmigen Kostümen hinters Lenkrad setzen. Sicht und Bewegungsfreiheit leiden darunter; ein Umstand, der bei einer Kontrolle ein Bußgeld zur Folge hat. Besser also, man legt Masken, Pappnasen und andere Utensilien vor der Autofahrt ab.

Nur nüchtern hinters Steuer

Alkohol am Steuer ist selbstverständlich auch während des Karnevals ein Tabu. Bereits ab 0,3 Promille kann es im Falle eines Unfalls zu strafrechtlichen Konsequenzen mit Fahrverbot, Punkten und Bußgeld kommen. Bei 0,5 Promille drohen 500 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Ab 1,1 Promille attestiert der Gesetzgeber automatisch absolute Fahruntüchtigkeit. Wird ein Autofahrer mit diesem Promillewert von der Polizei erwischt, kommen zu drei Punkte in Flensburg und einer Geldstrafe noch ein sechsmonatiges Fahrverbot. Außerdem wird die Fahrerlaubnis eingezogen. Für Fahranfänger besteht zudem ein striktes Alkoholverbot.

Rad keine Alternative

Auch das Rad ist bei Alkoholgenuss keine Alternative. Bei einem Unfall ist ab 0,3 Promille die Gefahr groß, dass der Führerschein weg ist. Ab 1,6 Promille gelten Radler als absolut fahruntüchtig. Wer die Grenze überschreitet, begeht daher sogar eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet wird. Die Fahrerlaubnis wird ebenfalls eingezogen.
Wer also auf den Genuss von alkoholischen Getränken nicht verzichten möchte, nutzt am besten öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, um von A nach B zu kommen.

Aber Vorsicht: Wer an den bunten Tagen zu tief ins Glas schaut, hat auch am nächsten Morgen bei vermeintlich klarem Kopf noch Restalkohol im Blut. Als Faustregel gilt: Ein gesunder Körper baut in einer Stunde etwa 0,1 Promille Alkohol ab. Wer also abends nach einer feucht-fröhlichen Feier mit einem Alkoholwert von 1,0 Promille schlafen geht, benötigt im Schnitt 10 Stunden, um den Alkohol im Körper abzubauen. Im Zweifelsfalle ist es ratsam, auch am Morgen danach aufs Autofahren zu verzichten. (SP-X)

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